Kinder- und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.

Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.

Teaser

Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG),
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

Boostedter Straße 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149

E-Mail: kinderundjugendarbeit@neumuenster.de
Webseite: Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite: Kinder- und Jugendbeirat
Webseite: Kinder- und Jugendbüro
Webseite: Schulsozialarbeit

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr