Hundesteuer bezahlen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- In unserem Formularservice finden Sie unter dem Punkt "Steuern und Abgaben" entsprechende Vordrucke zum Thema Hundesteuer.
- In unserer Ortsrechtssammlung finden Sie unter Punkt "9. Steuern, Haushalt und Finanzen" die aktuelle Hundesteuersatzung.
Eine Anleitung zur Erstellung eines Servicekontos Plus finden Sie hier:
zurück zur Übersicht
Zuständige Stellen
Adresse:
Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer
Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
Webseite: Infos rund um Finanzen
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht