Gesundheitsförderung
Leistungsbeschreibung
Laut Gesundheitsdienst-Gesetz ist es Aufgabe der Kommunen, gesundheitsförderliche Aktivitäten zu initiieren, zu unterstützen und zu koordinieren. Diese kommunale Gesundheitsförderung zeigt sich in Projekten, Kursangeboten, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen und Aktionen für unterschiedlichste Zielgruppen, wie zB Kinder und Jugendliche, Familie, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer, Prostituierte und Wohnungslose in Institutionen bzw Lebenswelten, wie unter anderem Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Betrieb, ausgewählte Stadtteile.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen berücksichtigen insbesondere benachteiligte Gruppen, um das Ziel gleicher Gesundheitschancen für alle anzustreben.
Um Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen, sind sogenannte "Runde Tische" wesentliche Voraussetzung für die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure der Kommune. Hier werden anhand des Expertenwissens vor Ort wichtige Theman der Gesundheitsförderung diskutiert, lokale Gesundheitsziele beraten und entsprechende Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll und bedarfsorientiert erarbeitet. Dabei kommen Akteure aus verschiedenen Einfluss- und Tätigkeitsbereichen zusammen, wie zB Freie Träger, die Ärzteschaft, kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die Politik sowie Bürgerinnen und Bürger.
Grundlage der Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist die Gesundheitsberichterstattung gemäß dem Motto "Daten für Taten".
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
§5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Auf den Seiten des Fachdienstes Gesundheit finden Sie weitergehende Informationen zu den Angeboten des Gesundheitsamtes.
Zuständige Stellen
Sozialpsychiatrie und Leistungen für besondere Zielgruppen/Gesundheitsamt NMS
Sozialpsychiatrie und Leistungen für besondere Zielgruppen/Gesundheitsamt NMS
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2820
Telefax: +49 4321 942-2800
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht