• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Fischereiabgabe bezahlen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabemarken vor Beginn des Angelns oder Fischens auf den Fischereischein des Landes Schleswig-Holsteins oder auf ein ausgefülltes Nachweisblatt kleben. Der Nachweis der Fischereiabgabe aus dem Onlineverfahren muss ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat nachgewiesen werden.

In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen, da kein Fischereischein erforderlich ist: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Das gilt auch für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben.

Teaser

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich beim Online-Serviceportal SH an
  • Suchen Sie nach „Fischereidokumente Schleswig-Holstein“ und wählen Sie die Verwaltungsleistung Fischereiabgabe aus
  • Wählen Sie nun die gewünschten Zeiträume (Kalenderjahr(e)) aus
  • Geben Sie Ihre Personendaten, Adressangaben und ggf. Kontaktdaten an
  • Prüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese
  • Geben Sie nun Ihre Zahlungsinformationen ein und bestätigen Sie die Zahlung
  • Sie erhalten dann den elektronischen Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe (ggf. per E-Mail)

An wen muss ich mich wenden?

Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein und Ordnungs- und Bürgerämter in Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Erwerb vor Ort in regionalen Ordnungs- und Bürgerämtern, einigen Hafenämtern und bei den Außenstellen der obersten Fischereibehörde oder online möglich.

Abgabe: EUR 10,00

https://www.gesetze-rechtspre-chung.sh.juris.de/jportal/portal/t/iy2/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzei-ge&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwGebVSH2018V54Anlage#focuspoint%20

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gebühr muss jährlich erneut bezahlt werden, es sei denn es erfolgt eine Vorauszahlung bis max. 4 Jahre. Diese muss vor Ausübung des Fischens oder Angelns erfolgen.

Geltungsdauer: 1 - 4 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Feststellungsklage gegen ausstellende Behörde

Was sollte ich noch wissen?

Der Urlauberfischereischein enthält bereits die Fischereiabgabe, keine gesonderte Bezahlung erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Fachlich freigegeben am

26.01.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht