- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
Teaser
Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrererlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- §§ 2a, 3a, 5 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Anträge / Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Zuständige Stellen
Führerscheinstelle der Stadt Neumünster
Führerscheinstelle der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)
E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/fuehrerscheinstelle
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