Fahrerlaubnisklassen

Leistungsbeschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Fahrerlaubnisklassen
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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)

E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht