Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Teaser

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis oder kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

28.12.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)

E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht