Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Teaser
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg oder werfen Sie ihn direkt in den Briefkasten der Führerscheinstelle, Plöner Straße 27, 24534 Neumünster, ein.
Ihren neuen Führerschein erhalten Sie per Direktversand.
Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie
- auf der Seite der Führerscheinstelle unter "Ihre Anliegen – “Umtausch/Pflichtumtausch in den Kartenführerschein".
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)
E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht