Wohngeld Erhöhung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

Teaser

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Weitergehende Informationen wie Wohngeld-Proberechner, Formulare und Anträge sowie zu Bildung & Teilhabe finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

  • Mietzuschuss (für Mieter)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

  • Lastenzuschuss (für Eigentümer)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann:

  • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Wohngeld: Buchstaben A - Ber

    Telefon: +49 4321 942-2187

  • Wohngeld: Buchstaben Kuq - Mon

    Telefon: +49 4321 942-2158

  • Wohngeld: Buchstaben Das - Gel

    Telefon: +49 431 942-2294

  • Wohngeld: Buchstaben Gem - Him

    Telefon: +49 4321 942-2299

  • Wohngeld: Buchstaben Hin - Kara

    Telefon: +49 4321 942-2890

  • Wohngeld: Buchstaben Karb - Kup

    Telefon: +49 4321 942-2012

  • Wohngeld: Buchstaben Bes - Dar

    Telefon: +49 4321 942-2549

  • Wohngeld: Buchstaben Moo - Pin

    Telefon: +49 4321 942-2156

  • Wohngeld: Buchstaben Pio - Schm

    Telefon: +49 4321 942-2263

  • Wohngeld: Buchstaben Schn - Sto

    Telefon: +49 4321 942-2845

  • Wohngeld: Buchstaben Stp - Weh

    Telefon: +49 4321 942-2952

  • Wohngeld: Buchstaben Wei - Z

    Telefon: +49 4321 942-2747