• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Leistungsbeschreibung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.

Teaser

Hundehalter / innen sind verpflichtet, den Kot Ihrer Hunde zu entsorgen. Viele Gemeinden haben daher Behälter mit Hundekotbeuteln aufgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

Was sollte ich noch wissen?

Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der zentralen Information in den Rathaus-Arkaden, wo Sie die Hundekotbeutel erhalten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag  auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Information in den Arkaden

    Telefon: +49 4321 9422593
    Telefon: +49 4321 9422250
    Telefon: +49 4321 9422738

Adresse:
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster

Niebüller Straße 90
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921

E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tbz

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Ansprechpartner: