Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
 

Teaser

Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

An wen muss ich mich wenden?

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Was sollte ich noch wissen?

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Den Mietspiegel als gedruckte Broschüre bekommen Sie (ohne Termin) zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Kuhberg 18).

Falls Sie während der Öffnungszeiten keine Zeit haben sollten, können Sie den Mietspiegel auch per E-Mail bestellen. Sie erhalten ihn dann gegen Rechnung (plus 1,55 Euro Porto) übersandt.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Grunow
Abteilung Grundstücksverkehr
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.8 (1. Etage)
Telefon 04321 942 2688
E-Mail
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Mietspiegel der Stadt Neumünster – Ausgabe 2022 – ist in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsbauträgern, den Wohnungsverwaltungen, dem Immobilienverband Deutschland IVD, den freien Maklern, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Stadt Neumünster, vertreten durch die Fachdienste Recht sowie Stadtplanung und -entwicklung geschaffen worden.

Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt. Auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen im Sinne des § 558 Abs. 2 letzter Satz BGB findet er keine Anwendung.

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblich erhobenen Entgelte für Mieten in der Stadt Neumünster. Er stellt keine Preisempfehlung dar, sondern bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Lage, Ausstattung und des Zustandes der Wohnungen und Gebäude zu vereinbaren. Miete ist die Nutzungsentschädigung für den Quadratmeter Wohnfläche ohne Heizungs- und Betriebskosten.

Die tatsächlich erhobenen Mieten werden in einer Mietwertsammlung fortgeschrieben.

Die Lage einer Wohnung hat einen wesentlichen Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen in Neumünster wurden die Wohnlageneinstufungen im  Jahre 2012 von dem Arbeitskreis Mietspiegel überprüft und aktualisiert. Das Verfahren wurde vom Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH wissenschaftlich begleitet und moderiert. Die Wohnlagen in Neumünster wurden drei Wohnlagekategorien zugeordnet und zwar einfache, gute und beste Wohnlage.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Dokumentenausgabe/Fundbüro:

Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

 

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Stadt Neumünster - Grundstücksverkehr

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2213
Telefax: +49 4321 942-2648

Webseite: Baugrundstücke
Webseite: Mietspiegel
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:00 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Mietspiegel

    Telefon: +49 4321 942-2688