Wärmeplanung

Die Stadt Neumünster hat mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung begonnen. OB Bergmann: Wichtiger Meilenstein.

Thermometer

Ziel ist es, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen das Stadtgebiet mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden kann.

Für Oberbürgermeister Tobias Bergmann stellt die kommunale Wärmeplanung einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der Stadt dar. „Ich werde von vielen Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, wie sie in der Zukunft die Wärmeversorgung für ihr Haus organisieren sollen. Hierauf soll der kommunale Wärmeplan eine Antwort geben, um die Planungssicherheit der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zu erhöhen. Klimaneutralität, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit im Wärmesektor sollen zudem sichergestellt werden. Der kommunale Wärmeplan soll uns aufzeigen, welche Bereiche des Stadtgebietes für welche Wärmeversorgungsart besonders geeignet sind.“

Insgesamt ist eine zukunftsweisende Gestaltung der Wärmeversorgung erforderlich, die planvoll und kosteneffizient verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert. Eine wichtige Grundlage dafür wird die bereits vorhandene Fernwärme der Stadtwerke Neumünster (SWN) sein. Die SWN sind ein sehr wichtiger Partner und eng in die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung eingebunden.

Das Fachbüro GEF Ingenieur AG aus Leimen begleitet die kommunale Wärmeplanung. Etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen der Stadt Neumünster entfallen auf den Bereich Wärme. Dort, wo kein Fernwärme-Anschluss vorliegt, werden häufig noch fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl verwendet. Die Stadt hat sich bereits 2019 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und kürzlich einen ersten Entwurf für ihre Gesamtstrategie, den Klimaplan Neumünster, vorgelegt. Das Land Schleswig-Holstein will bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralität erreicht haben. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) ist die Stadt Neumünster neben weiteren größeren Kommunen im Land verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und diese bis 31.12.2024 vorzulegen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit dem 01. Januar 2024 geltenden „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen mittelfristig zur Pflicht machen.

Die kommunale Wärmeplanung erfolgt schrittweise. Zu Beginn erfasst die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf der Gebäude in Neumünster und stellt dar, wie dieser bislang gedeckt wird. Im zweiten Schritt erfolgt eine Potenzial-Analyse. Diese bewertet Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasst die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen und mögliche Abwärme-Potenziale. Basierend auf diesen Vorarbeiten wird in einem dritten Schritt eine zukünftige Struktur für die Versorgung über Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung erarbeitet. Flankierend dazu entsteht ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung. Das beauftragte Ingenieurbüro wird in den kommenden Monaten Daten zum Gebäudebestand, Wärmebedarf sowie der lokalen Energieerzeugung erheben und analysieren.

Dr. Stephan Richter, Vorstand des bundesweit tätigen Ingenieurbüros, sagt: „Wir freuen uns, die Stadt Neumünster auf dem Weg zu ihrem kommunalen Wärmeplan zu begleiten und so gemeinsam die Wärmewende vor Ort entscheidend weiter voranzubringen.“

Die Daten, die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich sind, werden auf der Grundlage des EWKG erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche vorhandene Daten zu übermitteln.  

Eine Lenkungsgruppe aus verschiedenen relevanten Akteuren soll eingerichtet werden und die Wärmeplan-Erstellung begleiten. Eine öffentliche Informationsveranstaltung nach Abschluss der Bestands- und Potenzialanalyse ist geplant. Dort sollen die gewonnenen Erkenntnisse und die geplanten Formate der weiteren Bürgerbeteiligung vorgestellt werden. Zudem wird die Stadt regelmäßig auf ihrer Internetseite zum Projektstand informieren.

Daraus erwächst jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Gebäudeeigentümer sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik: Diese muss vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes jedoch bei Heizungstausch zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Hier könnte die zukünftige Option des Anschlusses an eine Wärmenetz interessant sein. Dieser Anschluss an ein Wärmenetz ist eine Erfüllungsoption im Rahmen der 65 Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Kostenlose Beratungen zur Förderung von Heizungstausch und Sanierung bietet die Energieberatung für Haushalte der Verbraucherzentrale Neumünster unter der Rufnummer 0431/590 99 40.

Im Herbst 2024 soll der Wärmeplan fertig sein. Nach Beschluss durch die Ratsversammlung ist vorgesehen, diesen bis Ende 2024 dem Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorzulegen und danach in die Umsetzung zu gehen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, welcher nach Vorgaben des Landes regelmäßig fortzuschreiben ist.