Hundebestand überprüft

Die Hundebestandsüberprüfung, die der Steuergerechtigkeit dient, kann finanziell als Erfolg betrachtet werden.

Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, muss ihn bzw. sie anmelden.
Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, muss ihn bzw. sie anmelden.

Für die Jahre 2014 bis 2021 konnte ein zusätzliches Hundesteueraufkommen in Höhe von 95.089 Euro (Stand 07.08.2023) festgesetzt werden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurden ebenfalls erhebliche zusätzliche Einnahmen erzielt. Zum 23.09.2022 wurde die Anzahl der in Neumünster gehaltenen Hunde auf 4.678 beziffert. Mit Stand vom 08.08.2023 sind 5.243 Hunde in Neumünster angemeldet. Es ist daher von einem Anstieg der angemeldeten Hunde um 565 (plus 12 Prozent) auszugehen. Bei der Annahme, dass es sich bei dieser Differenz um Ersthunde handelt, ist mit zusätzlichen jährlichen Festsetzungen in Höhe von 67.800 Euro zu rechnen.

Die Mitarbeiter der Firma Springer waren im Auftrag der Stadt von November 2022 bis Ende Mai 2023 im Stadtgebiet unterwegs und hatten die Haushalte überprüft.

Die Hundesteuer bei der Stadt Neumünster beträgt jährlich

für den 1. Hund120,00 Euro
für den 2. Hund138,00 Euro
für jeden weiteren Hund 165,00 Euro

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird oder der Hundehalter ins Stadtgebiet zieht, ist der Hund laut Hundesteuersatzung der Stadt (www.neumuenster.de/ortsrecht; Punkt 9.2) innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden. Steuerpflichtig wird ein Hund frühestens mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes folgt.

Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen. 

Termine können telefonisch unter der Rufnummer 04321 942 2212 vereinbart werden.

Wer allerdings seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.