Fragen zur Grundsteuer?

Sie haben Fragen zum Grundsteuer-Messbescheid? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neumünster!

Sie haben Fragen zum Grundsteuer-Messbescheid? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neumünster!

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden seit 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Das Finanzamt bewertet die Grundstücke und setzt einen neuen Grundsteuer-Messbetrag fest. Wenn Sie in diesem Zusammenhang einen neuen Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt Neumünster auf den 01.01.2025 erhalten haben, so können Fragen hierzu nur direkt vom Finanzamt beantwortet werden.

Sofern Sie Fragen zur Höhe der ab 01.01.2025 zu zahlenden Grundsteuer haben, so können diese noch nicht beantwortet werden, da der städtische Hebesatz, mit dem der neue Grundsteuer-Messbetrag multipliziert wird, frühestens Ende 2024 neu ermittelt werden kann. Dies kann erst erfolgen, wenn alle Grundstücke neu bewertet worden sind. Insgesamt soll das Verfahren aufkommensneutral erfolgen, so dass die Einnahmen über die Grundsteuer nicht höher ausfallen wird, als zuvor. Dennoch können sich für einzelne Grundstücke Änderungen ergeben. Inwiefern diese Änderungen ausfallen, kann jedoch erst mit Übermittlung des Grundsteuer-Messbescheids sowie dem dann festgesetzten Hebesatz erfolgen.

Anfragen bezüglich des Grundsteuer-Messbescheides können von der Stadt Neumünster demnach nicht beantwortet werden.

Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen abzusehen und sich direkt an das Finanzamt Neumünster zu wenden.