Neugestaltung Bahnhof und Umfeld: Aktuelle Projekte und Entwicklungen

Das Bahnhofsumfeld ist Neumünsters Mobilitätsdrehscheibe für den Bus- und Bahnverkehr und das Tor zur Innenstadt. 

Dieser Aufgabe wird das Bahnhofsumfeld in seiner heutigen Form nicht mehr gerecht. In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und NAH.SH wird eine umfassende Umgestaltung des Bahnhofsumfelds angestrebt. 

Außerdem wurde das Gebiet um den Bahnhof zum Sanierungsgebiet erklärt.

Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld

Lage

Das Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld liegt am nördlichen Rand der Innenstadt im direkten Anschluss an den zentralen Einkaufs- und Dienstleistungsbereich. Es umfasst im Kern den Bahnhof und den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), sowie westlich und östlich daran anschließende gewerblich und wohnbaulich genutzte Flächen. Die Anwendung des Sanierungsrechts im Bahnhofsumfeld dient der zielgerichteten, im öffentlichen Interesse liegenden Einflussnahme der Stadt und schafft zudem die Möglichkeit, Maßnahmen unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln durchzuführen.

Verfahren und rechtliche Grundlage

Im Rahmen der gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen zur Messeachse wurden für das Bahnhofsumfeld folgende Funktions- und Substanzschwächen (§ 136 BauGB) festgestellt:

  • Bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten: viele Wohn- und Geschäftsgebäude in schlechtem Zustand
  • Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen nach Art, Maß und Zustand: Vielzahl an Leerständen und untergenutzten Bereichen
  • Vorhandene Erschließung: Erneuerungsbedarfe von Straßen und Wegen
  • Fließender und ruhender Verkehr: Konflikte zwischen Verkehrsarten, unzureichende Infrastruktur zur Abwicklung der Verkehre
  • Wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit des Gebiets unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion im Verflechtungsbereich: nicht ausreichende Funktion als Teil und Eingangstor zum Hauptgeschäftsbereich Innenstadt

Folgende Entwicklungsziele wurden in der vorbereitenden Untersuchung formuliert

  • Konrad-Adenauer-Platz als repräsentativen Eingang zur Innenstadt aufwerten
  • Westliches Bahnhofsumfeld funktional stärken, neu ordnen und nachverdichten
  • Stärkere Berücksichtigung der Belange von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden
  • Verringerung der Leerstände
  • Belebung untergenutzter und brachliegender Grundstücke

Sanierungssatzung

Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchung hat die Ratsversammlung am 14.12.2021 in dieser Angelegenheit beraten und die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Bahnhofsumfeld“ beschlossen (Ratsbeschluss 0953/2018/DS). Die Satzung ist am 26.01.2022 in Kraft getreten. Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet finden Sie im Informationsflyer.

Ein neues Bahnhofsumfeld für Neumünster

Aufgrund der vielfältigen Anforderungen an das Bahnhofsumfeld wurde bereits 2018 eine Arbeitsgruppe zwischen Deutscher Bahn, NAH.SH und der Stadt Neumünster initiiert, die sich eng über die Planungen abstimmt. Um zwischen den Projektpartnerinnen eine gegenseitige Verbindlichkeit bezüglich der weiteren Planungen herzustellen, wurde 2023 der städtebauliche Rahmenvertrag „Neumünster Bahnhof mit Bahnhofsumfeld“ geschlossen. Er beschreibt die Teilprojekte im Bahnhofsumfeld und benennt die Zuständigkeiten für die Planung, Umsetzung und Finanzierung (Ratsbeschluss 1263/2018/DS).

Die Gesamtmaßnahme besteht aus den folgenden sechs Teilprojekten:

  1. Verlängerung der Personenunterführung Nord (Vorhabenträgerin: DB InfraGO / Kostentragung: Stadt Neumünster). Heute endet der Tunnel vom Bahnhofsgebäude zu den Bahnsteigen unter dem Bahnsteig Gleis 5/6 und man kann nicht weiter auf die Westseite des Bahnhofs gehen (Richtung Friedrichstraße). Damit diese gut zu Fuß erreichbar ist, soll der Tunnel verlängert werden. Die Verlängerung des Tunnels ist Voraussetzung dafür, dass der ZOB auf die Westseite verlegt werden kann.
  2. Aufwertung Westseite und Neubau ZOB (Stadt Neumünster): Der aktuelle ZOB in der Bahnhofstraße ist zu klein für den gestiegenen Busverkehr. Der Bussteig ist zu schmal und dadurch nicht barrierefrei. Busse können die Haltepositionen nicht unabhängig voneinander und barrierefrei anfahren. Die Umsteigewege sind weit. Auf der Westseite ist eine aktuell untergenutzte Fläche direkt am Bahndamm vorhanden. Dort soll unter anderem ein ausreichend großer, barrierefreier und attraktiver ZOB entstehen.
  3. Aufwertung Ostseite (Stadt Neumünster): Durch die Verlegung des ZOBs wird der Busverkehr auf der Ostseite des Bahnhofs abnehmen. Andere Funktionen des Bahnhofsumfelds wie attraktives Fahrradparken und barrierefreie Fußwege in die Innenstadt können dann gestärkt werden. Die Aufenthaltsqualität am Konrad-Adenauer-Platz wird insbesondere dadurch verbessert, dass die Umfahrung durch den motorisierten Verkehr aufgehoben wird.
  4. Umgestaltung der Personenunterführung Süd („Posttunnel“) (Stadt Neumünster)
  5. Umgestaltung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs (DB InfraGO) Modernisierung der Verkehrsstation (Bahnsteige und Dächer, DB InfraGO)

Die Teilprojekte hängen in ihrer Umsetzung voneinander ab. Die Verlegung des ZOBs kann erst nach dem Tunneldurchstich in Richtung Friedrichstraße erfolgen. Erst nach Eröffnung des neuen ZOBs kann der bestehende ZOB zurückgebaut und die Ostseite umgestaltet werden. Die Planungen für den Tunneldurchstich werden daher in enger Abstimmung mit der Bahn und NAH.SH vorangetrieben.

Die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds wird durch Fördermittel zur ÖPNV-Förderung des Landes Schleswig-Holstein unterstützt. Außerdem stehen für das Gebiet Städtebauförderungsmittel von Bund und Land zur Verfügung.

In die Planungen sollen die Erfahrungen der Bevölkerung aus der alltäglichen Nutzung des Bahnhofs und des ZOBs einfließen. Deshalb soll im Zuge der Vorbereitung unter anderem die Öffentlichkeit einbezogen werden.

Aktuelles

Am 17.09.2026 wurde der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt in einer Mitteilungsvorlage zum Projektstand informiert. Der Bericht kann hier eingesehen werden: Sachstandsbericht 0320/2023/MV

Das Land Schleswig-Holstein ist für den Schienenpersonennahverkehr zuständig. Alle fünf Jahre werden im Landesnahverkehrsplan (LNVP) die in den nächsten Jahren vorgesehenen Angebots- und Infrastrukturmaßnahmen dargestellt. Kürzlich wurde der LNVP 2027 - 2031 veröffentlicht. Darin ist auch das Bahnhofsprojekt in Neumünster aufgenommen. 

Das Land finanziert die Teilprojekte, bei denen Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr hergestellt wird, beispielsweise den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige oder ein zusätzliches 7. Gleis.  Auch für die Projekte der Stadt Neumünster im Bahnhofsumfeld stellt das Land Schleswig-Holstein Fördermittel zur Verfügung. Diese Fördermittel zur Verbesserung des ÖPNV können u.a. für die Herstellung des neuen ZOBs und von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen eingesetzt werden.

Der Landesnahverkehrsplan kann unter folgendem Link aufgerufen werden: LNVP auf der Seite von NAH.SH. Das Bahnhofsprojekt in Neumünster ist auf Seite 133-134 dargestellt.

Untersuchungen zum Bahnhofsumfeld

Anlass und Fragestellungen

  • Bestandsaufnahme für das gesamte Gebiet „Messeachse“
  • Voraussetzung für die Ausweisung von Sanierungsgebieten
  • Grundlage für die Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung

Ergebnisse

  • Im Untersuchungsgebiet liegen städtebauliche und funktionale Missstände vor.
  • Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Städtebauförderung wurden nur im Bereich Bahnhofsumfeld gesehen.
  • Das Bahnhofsumfeld wurde Sanierungsgebiet.

Aktuelle Bedeutung

  • Die VU mit IEK wurden als Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebiets beschlossen und stellen die Planungsziele und Einzelmaßnahmen dar, für die Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden können.
  • Sollten sich durch neue Erkenntnisse im Planungsprozess wesentliche Anpassungen ergeben, muss das IEK fortgeschrieben werden und durch die Ratsversammlung beschlossen werden.
  • Dass die Ziele für das Bahnhofsumfeld nur abstrakt formuliert sind, eröffnet einen Gestaltungsspielraum für die nächsten Planungsschritte. Verschiedene planerische Lösungsansätze sind mit den Zielsetzungen des IEK vereinbar. 

Links

Anlass und Fragestellungen

  • Die vorbereitenden Untersuchungen haben den Bedarf für eine umfassende Umgestaltung des Bahnhofsumfelds ermittelt. Die verkehrliche Machbarkeitsstudie wurde beauftragt, weil sich viele zentrale Fragestellungen um das Thema Verkehr handeln. Diese wurden in der Studie vertieft untersucht.
  • Bestandsaufnahme für den Mobilitätsknoten Bahnhofsumfeld:
    • Was ist aktuell vorhanden?
    • Wie viele Fahrgäste gibt es? Wie sind die Fahrpläne? Und welche Bedarfe ergeben sich daraus? (Busverkehr, Fahrradparken, Park+Ride)
    • Dabei wurden auch die Busverkehrsunternehmen wie die SWN und die Taxibetriebe beteiligt.
  • Entwicklung von Varianten:
    • Wo könnte ein neuer ZOB liegen?
    • Wie könnte man das Bahnhofsumfeld umbauen?

Ergebnisse

  • Bedarfsabschätzung anhand der Fahrgastzahlen:
    • Bus: ca. 14 Haltestellen + Pausenplätze
    • Taxi ca. 6 Plätze am Konrad-Adenauer-Platz + Nachrücker in der Kaiserstraße
    • B+R: ca. 920 Stellplätze für Fahrräder
    • P+R: ca. 190 Parkplätze
  • Erarbeitung von vier Varianten
    • Variante I A: Erhalt Postgebäude / Erhalt Parkplatz
    • Variante I B: Erhalt Postgebäude / Bebauung Parkplatz
    • Variante II A: Ersatz Postgebäude / Erhalt Parkplatz
    • Variante II B: Ersatz Postgebäude / Bebauung Parkplatz
  • Vorzugsvariante I A:
    • Teilverlegung des ZOBs auf die Westseite (Stadtverkehr), Verbleib von Regionalbus- und Fernbusverkehr auf der Ostseite
    • Erhalt des Posthochhauses
    • Ergänzende Bebauung auf der Westseite
  • Grundlage für den Städtebaulichen Rahmenvertrag mit DB und NAH.SH

Aktuelle Bedeutung

  • Busverkehr auf der West- und der Ostseite:
    • Die verkehrliche Machbarkeitsstudie wurde unter der Annahme erarbeitet, dass die Flächen auf der Westseite des Bahnhofs nicht für eine Verlegung des gesamten Busverkehrs ausreichen.
    • Daher wurde die Idee verfolgt, den Regional- und Fernbusverkehr auf der Ostseite des Bahnhofs zu belassen und den Stadtverkehr auf die Westseite zu verlegen.
    • Diese Lösung bedeutet jedoch Nachteile für die Fahrgäste. Busse, die im Stadtgebiet dieselbe Strecke fahren (z.B. zum Großflecken), fahren an unterschiedlichen Bahnhofsseiten ab. Die Orientierung wird für Nicht-Ortskundige erschwert. Die Wege beim Umsteigen sind weit, vor allem bei Umstiegen zwischen Regional- und Stadtbussen.
    • Daher wurde die Annahme, dass eine vollständige Verlegung des ZOBs auf die Bahnhofswestseite nicht möglich ist, in einer verkehrstechnischen Untersuchung auf den Prüfstand gestellt.
  • Erhalt des Postgebäudes und ergänzende Bebauung:
    • Das Postgebäude rahmt den geplanten ZOB auf der Westseite städtebaulich. Eine Nutzung des Postgebäudes trägt zur Belebung des westlichen Bahnhofsumfelds bei.
    • Daher wird weiterhin mit einem Erhalt des Postgebäudes geplant.
    • Die Studie enthält Vorschläge für eine ergänzende Bebauung mit Gewerbeflächen. Hierfür wird die Machbarkeit angesichts der geringen Nachfrage nach Gewerbeflächen und der aktuellen Leerstände als gering eingeschätzt. Diese Idee wird nicht weiterverfolgt.

Links

Anlass und Fragestellung

  • Kann der Busverkehr vollständig auf die Westseite des Bahnhofs verlegt werden? (Stadt-, Regional- und Fernbusse)
  • Knotenstromanalyse: Können die Kreuzungen die Verkehrsströme bei einer Verlegung des ZOBs aufnehmen? Können die Ampeln so geschaltet werden, dass es nicht zu Stau kommt?

Ergebnisse

  • Eine vollständige Verlegung von Stadt-, Regional- und Fernbusverkehr auf die Westseite ist möglich.
  • Wenn alle Busse denselben ZOB nutzen, werden insgesamt weniger Flächen für den Busverkehr benötigt. Das liegt an den Fahrplänen der Busse. Während im Stadtverkehr die meisten Busse in etwa zu den Minuten 10, 30 und 50 am ZOB abfahren, kommen die meisten Regional- und Fernbusse zu anderen Zeiten an, wenn am ZOB ohnehin Platz ist.
  • Der Schienenersatzverkehr verbleibt auf der Ostseite des Bahnhofs, um die Orientierung für Fahrgäste zu erleichtern.
  • Die Knotenpunkte sind ausreichend leistungsfähig und können die zukünftigen Verkehrsströme abbilden. Die Umfahrung des Konrad-Adenauer-Platzes kann aufgehoben werden, die Einbahnstraßenregelung im Kuhberg ebenfalls.

Aktuelle Bedeutung

  • Die verkehrstechnische Untersuchung bedeutet Planungssicherheit für die nächsten Schritte. Im weiteren Planungsprozess kann die vollständige Verlegung des ZOBs auf die Westseite als Vorgabe aufgenommen werden.
  • Die nächsten Planungsschritte erfolgen durch Planer*innen mit einem anderen fachlichen Hintergrund, z.B. Landschaftsarchitekt*innen mit Expertise in der Gestaltung attraktiver Freiräume.
  • Daher ist es sinnvoll, die Machbarkeit für zentrale Planungsziele vorher durch spezialisierte Verkehrsingenieure zu prüfen. So wird sichergestellt, dass sich die Entwürfe später auch umsetzen lassen. Diese Prüfung ist für wichtige verkehrliche Fragen mit der verkehrstechnischen Untersuchung erfolgt.

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