Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm)

Was ist das Innenstadtprogramm?

Im Sommer 2021 hat das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Corona-Hilfen ein Programm zur Förderung der Innenstädte auf den Weg gebracht. Hintergrund des Programms sind die zunehmenden Herausforderungen für die Innenstädte, die sich im Zuge der Corona-Pandemie noch verschärft haben. Das Programm ist ein Sofortprogramm, das eine kurz- bis mittelfristige und unbürokratische Stärkung der Städte und größeren Gemeinden vorsieht und diese bei ihren verschiedenen Aufgaben zur Erhaltung als zukunftsgerechte innerstädtische Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume unterstützen soll. Gefördert werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen und die Entwicklung mittelfristig umsetzbarer Konzepte und Strategien.

Quelle: Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm)

Förderantrag der Stadt Neumünster

Die Stadt Neumünster hat unter dem Motto: „Neumünster geht neue Wege – Für eine partizipative und experimentierfreudige Neuausrichtung der Innenstadt“ sehr schnell nach Veröffentlichung des Programms einen Förderantrag eingereicht. Beteiligt waren die Verwaltung und relevante innerstädtische Akteure:

  • Stadt Neumünster
  • Stadtplanung und Stadtentwicklung | Kulturbüro |
  • Schule, Sport, Kultur | Tiefbau und Grünflächen
  • Aktionsbündnis Innenstadt
  • Stadtmarketing Neumunster e. V.
  • Citymanagement Neumunster GmbH
  • Wirtschaftsagentur Neumunster GmbH
  • Holsten-Galerie Neumünster
  • Industrie- und Handelskammer zu Kiel
  • Handelsverband Nord

Fördergebiet ist der Kernbereich der Innenstadt (rote Linie). Als Schwerpunkte identifiziert wurden Aktionsräume (orangene Punkte), die Grün- und Wasserbereiche (grüne bzw. blaue Flächen) und die kulturellen Aktivitäten (lila Punkte) im Innenstadtbereich. 

2022 wurden Umsetzungsmöglichkeiten der angedachten Projekte geprüft. Um das Leerstandsmanagement umsetzen zu können, wurde ein Organisationsmodell gefunden: Die Wirtschaftsagentur der Stadt Neumünster soll diese Aufgabe umsetzen. Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass einige der beantragten Maßnahmen nicht umzusetzen sind. Daher wurde ein Änderungsantrag bei der IB.SH eingereicht, der auf mehr Flexibilität abzielt und auf eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die über einen Verfügungsfonds und urbane Interventionen erreicht werden soll.

Gefördert durch:

Ihre Ansprechpartnerin

Charlott Warthenpfuhl
Stadtplanung und -entwicklung

Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2865
Telefax 04321 942 2648
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