Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine wichtige Grundlage zur Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels dar.

Die Ratsversammlung der Stadt Neumünster hatte bereits im Dezember 2008 das von Büro Junker und Kruse erstellte Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.  

Aufgrund diverser strukturprägender Veränderungen, die seither in der Neumünsteraner Einzelhandelslandschaft stattgefunden haben, wurde in 2013 beschlossen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben. Daraufhin wurde der Fortschreibungsprozess eingeleitet, in dem u. a. ein umfangreiches Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren durchgeführt wurde.

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. November 2016 abschießend die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen. Fortan soll die Steuerung der weiteren Einzelhandelsentwicklung in Neumünster auf Basis dieser Fortschreibung erfolgen.

Die Fortschreibung des EHK besteht aus folgenden Hauptbestandteilen:

  • Leitbild und Ziele zur Einzelhandelsentwicklung
  • Räumlich-funktionales Standortstrukturmodell
  • Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
  • Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der wohnungs- und wohnortnahen Nahversorgung der Bevölkerung
  • Neumünsteraner Sortimentsliste
  • Steuerungsregeln 1 bis 3 zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung

Die Hauptbestandteile sind im Bericht zur EHK-Fortschreibung niedergelegt und erläutert.

Das fortgeschriebene Entwicklungs- und Zentrenkonzept bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet Neumünsters.

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