2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 161 "Memellandstraße"
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 161 "Memellandstraße" der Stadt Neumünster wird während der angegebenen Frist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Stadtteil: | Böcklersiedlung-Bugenhagen |
Geltungsbereich: | Für das Gebiet östlich der Memellandstraße, südlich der Bebauung an der Legienstraße, westlich des ehemaligen Bundeswehrsportplatzes und nördlich des THW-Geländes |
Planungsziele: | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Spektrums an Gewerbe- und bestimmten Dienstleistungsbetrieben |
Beteiligungsfrist: | 22. November bis 23. Dezember 2021 |
Kontakt: | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und Erschließung, Herr Boguta (Telefon 04321 942 2756, E-Mail) und Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881, E-Mail) |
Folgende Entwurfsunterlagen stehen als PDF-Datei zur Verfügung:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Memellandstraße“, bestehend aus dem Text (Teil B), 30.07.2021
- Der dazugehörige Entwurf zur Begründung, 30.07.2021
Für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen zudem folgende Unterlagen bereit: