2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 161 "Memellandstraße"

Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 161 "Memellandstraße" der Stadt Neumünster wird während der angegebenen Frist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Stadtteil:Böcklersiedlung-Bugenhagen
Geltungsbereich:Für das Gebiet östlich der Memellandstraße, südlich der Bebauung an der Legienstraße, westlich des ehemaligen Bundeswehrsportplatzes und nördlich des THW-Geländes
Planungsziele:Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Spektrums an Gewerbe- und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
Beteiligungsfrist:22. November bis 23. Dezember 2021
Kontakt: Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und Erschließung, Herr Boguta (Telefon 04321 942 2756, E-Mail) und Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881, E-Mail)

Folgende Entwurfsunterlagen stehen als PDF-Datei zur Verfügung:

Für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen zudem folgende Unterlagen bereit: