Verfahren zur Aufstellung

Bebauungspläne werden aufgestellt, geändert, ergänzt oder auch wieder aufgehoben.

Sofern ein entsprechendes Erfordernis besteht, können Bebauungspläne aufgestellt werden. Hierfür ist ein normiertes Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Hierin werden alle Anliegen, Bedenken, Anregungen - also alle Belange - gesammelt und abgewogen. Zum Ende des Verfahrens beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan als Satzung und er wird rechtsverbindlich.

Bebauungspläne können auch in Teilbereichen geändert, ergänzt und aufgehoben werden. Hierfür ist in der Regel ebenso ein vollständiges Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen (F- und B-Pläne) unterliegt einem streng geregelten Verfahren, dessen einzelne Schritte durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben sind:

Zunächst werden die Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsvarianten und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Diese sog. Bürgeranhörung wird in der Regel im Rahmen einer Stadtteilbeiratssitzung, in der der Fachdienst Stadtplanung vorträgt, durchgeführt. Im Anschluss an den Vortrag wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Bekanntmachung über die Durchführung der Bürgeranhörung erfolgt in der örtlichen Presse sowie auf der Internetseite der Stadt Neumünster.

Zusätzlich zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Kirchen, Versorgungsunternehmen, etc.) möglichst frühzeitig zu den Planungsabsichten gehört werden. Diese frühzeitige Behördenbeteiligung ist von besonderer Bedeutung für die Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Umweltprüfung, die zu fast jeder Bauleitplanung durchzuführen ist.

In der zweiten Beteiligungsstufe wird der ausgearbeitete Entwurf des Bauleitplanes für die Dauer von mindestens einem Monat in den Räumen des Fachdienstes Stadtplanung in der Brachenfelder Straße 1-3 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu der Planung vorbringen. Auch auf die Entwurfsauslegung wird durch eine Bekanntmachung in der Presse hingewiesen, und die Planentwürfe werden im Internet veröffentlicht. Parallel zu der öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s.o.) erneut beteiligt.

Nach der Auslegung und der Behördenbeteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen zu sammeln. Die Ratsversammlung muss dann für die einzelnen Anregungen befinden, ob und inwieweit diese berücksichtigt werden können; hierbei sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Ergeben sich hierdurch Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so muss eine erneute Beteiligung erfolgen. Dabei können die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.

Danach wird der Bauleitplan abschließend beschlossen. Hier ergeben sich zwei Unterschiede im Verfahren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen: Ein Bebauungsplan wird – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – als Satzung beschlossen und erreicht somit den Status eines Ortsrechts. Des weiteren bedarf der Flächennutzungsplan einer Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, der Bebauungsplan jedoch nicht, sofern sich seine Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Der beschlossene bzw. genehmigte Plan wird anschließend bekanntgemacht und hierdurch in Kraft gesetzt. Jedermann kann ihn dann auf Dauer beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden einsehen und sich über seinen Inhalt informieren.

Ob im Rahmen der nächsten Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses oder der Ratsversammlung Beschlüsse über Bauleitpläne gefasst werden sollen, erfahren Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster.

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  • Für weitergehende baurechtliche Informationen und Beratungen, insbesondere im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauaufsicht.