Bebauungsplan Nr. 116, 3. Änderung
Industrie- und Gewerbegebiet an der Südumgehung
Geltungsbereich: Bereich An Stubbenhorst und Kammermoor östlich des Weges von der Oderstraße zum Hof Hartwigswalde im Westen, dem festgesetzten Landschaftsschutzstreifen im Norden und der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Stadtrand Neumünster" im Osten und Süden beiderseits der geplanten Erschließungsstraße am Donaubogen
Stadtteile: Gadeland, Wittorf
Rechtskräftig seit: 19.04.2012
Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung:
- Begründung - 456 KB
- Zusammenfassende Erklärung - 20 KB
- Bebauungsplan im Original - 1 MB