Rechtskräftige Bebauungspläne
In der Stadt Neumünster bestehen über 200 rechtskräftige Bebauungspläne einschließlich diverser Planänderungen und -ergänzungen. Auf den folgenden Seiten können Sie erfahren, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, wann dieser in Kraft getreten ist und welche Regelungen er trifft.
Die geltenden Bebauungspläne können Sie auch als Papierkopie beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung erhalten. Hierfür muss allerdings eine Verwaltungsgebühr erhoben werden, die – je nach Anzahl der Seiten – ab 6 Euro beträgt. Die Pläne können Sie bei Frau Candan, Telefon 04321 942 2643 (E-Mail), oder Frau Opitz, Telefon 04321 942 2619 (E-Mail), bestellen.
Ihre Ansprechpartner/-innen im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung für Fragen zu Bebauungsplänen:
Frau Loescher-Samel | Telefon 04321 942 2620 |
Frau Karstens | Telefon 04321 942 2680 |
Frau Jakobi | Telefon 04321 942 2672 |
Frau Nüssle | Telefon 04321 942 2881 |
Herr Boguta | Telefon 04321 942 2756 |
Frau Krüger | Telefon 04321 942 2667 |
Hinweis:
Die Zuordnung der Straßennamen ist noch in Arbeit. Daher ist bisher eine Identifizierung nicht über alle Straßennamen möglich, aber über die Stadtteile.