Stadträte der Stadt Neumünster

Ebenso wie der Oberbürgermeister sind Stadträte Beamte auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie leiten jeweils ein Dezernat, das aus mehreren Fachdiensten und Abteilungen besteht.

Die Ratsversammlung wählt in Neumünster mehrere Stadträte. Gewählt werden kann nur, wer zu gemeindlichen Ehrenämtern wählbar ist und im Fall der Erstwahl am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Stadträte sind für die Erfüllung der Aufgaben des Dezernats gegenüber dem Oberbürgermeister verantwortlich.

Hier können Sie sich über unsere Organigramme einen Überblick über die Struktur der Verwaltung der Stadt Neumünster verschaffen (Stand: Januar 2024).

Erster Stadtrat

Michael Knapp

Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.8 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21  942 26 41
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Assistenz:
Torben-Ole Ahrens
Zimmer 2.12
Telefon 0 43 21  942 26 51
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Zuständig für das Dezernat II: Fachdienste Personal; Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung; Haushalt und Finanzen; Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Stadtrat

Carsten Hillgruber

Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.13 (2. Etage, Südflügel)
Telefon 0 43 21  942 23 95
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Assistenz:
Vibeke Krey
Zimmer 2.9
Telefon 0 43 21  942 2318
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Zuständig für das Dezernat III: Fachdienste Dezentrale Steuerungsunterstützung; Schule, Sport und Jugend; Kultur; Soziale Hilfen; Gesundheit; Frühkindliche Bildung; Familien- und Jugendhilfe

Stadtbaurätin

Sabine Kling

Stadthaus • Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.7 (1. Etage)
Telefon 0 43 21  942 27 68
Telefax 0 43 21  942 27 63
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Assistenz:
Britta Kläschen
Zimmer 1.9
Telefon 0 43 21  942 27 69
E-Mail

Zuständig für das Dezernat IV: Fachdienste Dezentrale Steuerungsunterstützung Dezernat IV; Stadtplanung und -entwicklung; Natur und Umwelt; Bauordnung; Gebäudemanagement; Tiefbau und Grünflächen; Technisches Betriebszentrum