Stadträte der Stadt Neumünster
Ebenso wie der Oberbürgermeister sind Stadträte Beamte auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie leiten jeweils ein Sachgebiet, das aus mehreren Fachdiensten und Abteilungen besteht.
Die Ratsversammlung wählt in Neumünster mehrere Stadträte. Gewählt werden kann nur, wer zu gemeindlichen Ehrenämtern wählbar ist und im Fall der Erstwahl am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Stadträte sind für die Erfüllung der Aufgaben des Sachgebiets gegenüber dem Oberbürgermeister verantwortlich.
Das Organigramm der Stadtverwaltung
Hier können Sie sich über das Organigramm einen Überblick über die Struktur der Verwaltung der Stadt Neumünster verschaffen.
Stand: Januar 2021
Erster Stadtrat
Stadtrat
Oliver Dörflinger
Neues Rathaus • Großflecken 59
Zimmer 2.8 (2. Etage, Südflügel)
Telefon: 0 43 21 942 26 41
Fax: 0 43 21 942 26 64
E-Mail
Vorzimmer:
Sandra Stehmeier
Zimmer 2.12
Telefon: 0 43 21 942 26 51
E-Mail
Zuständig für das Sachgebiet II: Finanzen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Technisches Betriebszentrum (TBZ)
Stadtbaurat
Thorsten Kubiak
Stadthaus • Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.7 (1. Etage)
Telefon: 0 43 21 942 27 68
Fax: 0 43 21 942 27 63
E-Mail
Vorzimmer:
Britta Kläschen
Zimmer 1.7.1
Telefon: 0 43 21 942 27 69
E-Mail
Zuständig für das Sachgebiet IV: Stadtentwicklung; Bauen und Umwelt; Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung