Veröffentlichungen und Berichte

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Gemäß § 19 Abs. 5 SbStG sind die Aufsichtsbehörden verpflichtet, jährlich über Art und Inhalt der im vergangenen Jahr erfolgten und im nächsten Jahr geplanten Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 Abs. 2 SbStG sowie den öffentlichen Stellen gemäß § 19 Abs. 3 SbStG zu berichten.

Neumünsters Bildungslandschaft hat sich inzwischen weiterentwickelt. Im zweiten Bildungsbericht können nun Entwicklungsschritte dargestellt werden. Vor allem der Ausbau der Plätze für die unter dreijährigen Kinder und die Verstetigung der Schulsozialarbeit haben dazu beigetragen, dass mehr Bildung und Betreuung ermöglicht werden können. Elternwünsche zur verlässlichen Betreuung wurden erfragt. Und auch am Übergang von der Schule in den Beruf gibt es neue Konzepte.

Der erste kommunale Bildungsbericht der Stadt Neumünster war im Dezember 2012 erschienen. Die integrierte Datenberichterstattung gibt Einblicke in Voraussetzungen und Ursachen der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen und belegt auch für Neumünster deutlich die Zusammenhänge zwischen Bildung und Herkunft. Der Bildungsbericht soll dazu beitragen, die Bildungsdiskussion in Neumünster weiter anzuregen, den Stellenwert der Bildung in allen Bereichen zu erhöhen und durch die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Bildungsakteuren mögliche Handlungsmaßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten.

Die Ratsversammlung hat die Verwaltung mit Beschluss vom 17.11.2015 beauftragt, ein Handlungskonzept zur Reduzierung der Armut in Neumünster in verschiedenen Handlungsfeldern zu erarbeiten. Hier ist es:

Ihr Ansprechpartner

Felix Brümmer
Telefon 04321 942 2264
E-Mail
Zimmer 3.97 (3. Etage)
Neues Rathaus
Großflecken 59 • 24534 Neumünster

Sozialbericht 2020

Der vorliegende Sozialbericht beleuchtet eine breite Palette sozialer Themen anhand einer Fülle ausgewählter Kennzahlen und bietet dadurch eine reichhaltige Informationsquelle für eine Reihe unterschiedlicher Anlässe und Einsatzgebiete. Unter anderem finden sich in dem Bericht Informationen zur Bevölkerungsstruktur Neumünsters, zu Arbeit und Arbeitslosigkeit sowie zu Bildung und Sozialhilfe. Kinder- und Jugendhilfe werden ebenso behandelt wie die Situation von Seniorinnen und Senioren. In Ergänzung zu den Inhalten des Sozialberichts 2017 werden zudem Gesundheitsdaten in die Berichterstattung einbezogen. Allerdings endet der im Sozialbericht 2020 berücksichtigte Zeitraum mit dem Stichtag 31.12.2019, sodass die Auswirkungen der Corona-Pandemie keinen Eingang in die Berichterstattung gefunden haben.

Sozialbericht 2017

Der Sozialbericht 2017 baut auf dem Bericht 2008/2009 auf. Wiederum sind ergänzende Themen wie die Entwicklung der Überschuldung in Neumünster, die Entwicklung der Zahlen zur ausländischen Bevölkerung insgesamt und deren Zusammensetzung sowie die Verteilung der bereits in Neumünster wohnenden anerkannten Asylbewerber zusätzlich aufgegriffen worden. Ziel ist es, einen weiteren Schritt voranzukommen von dem fragmentierten Blickwinkel von Ressorts und Fachplanungen hin zu einer integrierten Sozialplanung.

Sozialbericht 2008/2009

Der Sozialbericht enthält umfangreiche Zahlen, Übersichten und Zeitreihen zur Situation und zu Entwicklungstendenzen in Neumünster und seinen statistischen Stadtteilen, den Sozialräumen. Sie können u.a. folgende Themen nachlesen: Stadtteile und Sozialräume, Demografische Daten, Strukturdaten (z.B. Grundsicherung), Strukturdaten Sozialhife, Strukturdaten Jugendhilfe, Kriminalität in Neumünster, Wohngeld und Wohnungnotfälle, Schulentlassene sowie Darstellung der Sozialräume

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) versteht sich als Instrument der Steuerungsunterstützung für Selbstverwaltung, Verwaltungsvorstand und Fachdienste zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es verbindet die strategischen Ziele der Selbstverwaltung mit dem Arbeitsprogramm der Verwaltung und zeigt daraus Schlüsselmaßnahmen zur Zielerreichung auf. Darüber hinaus befördert der ISEK-Prozess Beteiligung und Vernetzung innerhalb der Verwaltung, zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung sowie zwischen diesen Akteuren und der Öffentlichkeit. Durch die Dokumentation von Zielen zugeordneten Schlüsselmaßnahmen im Haushaltsplan werden die für die Umsetzung verantwortlichen städtischen Fachdienste und die zugehörigen Budgets erkennbar.

Im Rahmen eines Berichtswesens (intern: Haushaltsbericht, extern: Stadtentwicklungsbericht) wird über die Zielerreichung bzw. den Umsetzungsstand von Schlüsselmaßnahmen informiert. 

Interessenbekundungsverfahren für die Holstenköste 2024

Die Holstenköste ist das zentrale Stadtfest der Stadt Neumünster, welches jedes Jahr mehr als 200.000 Besucher aus Neumünster und Umgebung anzieht. Die Holstenköste zeichnet sich durch ihr vielfältiges Programm an vier Tagen aus, zu dem unter anderem musikalische Darbietungen, Vorführungen, Imbiss und Getränkeausschank sowie verschiedene Fahrgeschäfte gehören.

Für die Holstenköste 2024 sucht die Stadt Neumünster Mitveranstalter für die folgenden freien Flächen: die Klosterinsel, die Gänsemarkt-Kreuzung, die Fläche vor dem Restaurant „Kochlöffel“ und die freie Fläche im Eingangsbereich der Lütjenstraße.

Die Holstenköste findet vom 13. bis 16. Juni 2024 statt.

Mindestanforderungen:

  1. Die Dauer der Veranstaltung sowie die Öffnungszeiten sind entsprechend der Marktfestsetzung einzuhalten. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Donnerstag 16:00 – 23:00 Uhr (Musikende) / 24:00 Uhr (Ausschankende), Freitag 14:00 – 01:00 Uhr (Musikende) / 02:00 Uhr (Ausschankende), Samstag 12:00 – 01:00 Uhr (Musikende) / 02:00 Uhr (Ausschankende), Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr (Ausschankbeginn 11:00 Uhr) / 19:00 Uhr (Musikende, Ausschankende).
  2. Die Flächen sollen sich harmonisch in das Gesamtbild der Holstenköste einfügen. Dazu gehört eine belebte Gestaltung der einzelnen Stände, die zur allgemeinen positiven Stimmung beiträgt. Wünschenswert ist eine abweichende Gestaltung von der städtischen Veranstaltungsfläche auf dem Großflecken.
  3. Eine möglichst abwechslungsreiche Mischung aus kommerziellen Angeboten im gastronomischen Bereich sowie Non-Food-Artikeln wie Fahr- und Spielgeschäfte ist gewünscht.
  4. Von zentraler Bedeutung ist die Planung eines Bühnenprogramms. Dieses sollte sich vor allem aus musikalischen Darbietungen zusammensetzen, aber auch andere Auftritte können dazugehören.
  5. Neben den Kosten nach der Marktgebührensatzung der Stadt Neumünster (Ortsrecht, Sicherheit und Ordnung Ziffer 2.3.2) für die genutzten Flächen entstehen Aufwendungen für die Beteiligung an der sog. Werbeumlage aller Standbetreiber, Kosten für zu stellenden Sicherheitsdienst, für Energie und Endreinigung sowie für das Rahmenprogramm.
  6. Das Nutzungsrecht gilt vorerst nur für das Jahr 2024.

Notwendige Bewerberangaben und Qualitätsanforderungen:

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit folgenden Details vorzulegen:

  1. Vor- und Nachname des Bewerbers oder Name der Bewerberfirma, ggf. Angabe eines Vertretungsberechtigten, Anschrift, Angaben über telefonische oder Erreichbarkeit per E-Mail.
  2. Detaillierte Angaben über die geplante Besetzung der bespielten Fläche mit Ständen etc. und Art und Umfang der Dekoration (bauliches Veranstaltungskonzept)
  3. Lageplan mit allen Aufbauten für die ausgeschriebene Fläche sowie ein möglichst aussagekräftiger Gestaltungsplan (gerne mit Dokumentation in digitaler Form)
  4. Angaben zur Qualifikation, fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit (Gewerbeanmeldung, Referenzen sowie eine Eigenerklärung darüber, dass Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet wurden und keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden)
  5. Benennung und Erreichbarkeitsdaten einer verantwortlichen Person während der Veranstaltungsdauer sowie in der Auf- und Abbauphase

Bewerbungsverfahren:

Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 17. Dezember 2023, 24:00 Uhr, in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die folgende Adresse zu richten:

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Zentrale Steuerung
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Großflecken 59
24534 Neumünster

Der Umschlag muss neben den Absenderangaben die Angabe „Bewerbung Holstenköste 2024“ enthalten. Unvollständig beschriftete Umschläge werden nicht berücksichtigt.

Die eingehenden Bewerbungen werden mit einem Eingangsvermerk versehen und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ungeöffnet weggeschlossen. Eine Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Bewerbungsmatrix:

Nr.KriterienGewichtungErläuterungPunkte 0 - 6
1Angebotspräsentation, Aussagefähigkeit3Detailliertheit der Bewerbung; Darstellung des Konzeptes 
2Referenzen, Erfahrungen3Erfahrungen mit Veranstaltungen, bes. Stadtfeste 
3Anordnung der Stände, Gesamtbild6Gestaltung der Stände und Flächen; Deko-Maßnahmen innen und außen 
4Branchenmix des Angebots5Produktvielfalt, Angebot hochwertiger Erzeugnisse, Qualität des Gesamtangebots 
5Rahmenprogramm4Musikalisches Rahmenprogramm 
6Überwachung3Sicherung des Veranstaltungsbereiches z. B. durch Wachdienst 

 Die Stadt Neumünster freut sich über aussagekräftige Ideen und Konzepte.