Zuständigkeitsordnung der Stadt Neumünster vom 26.07.2023

Amtliche Bekanntmachung

Zuständigkeitsordnung der Stadt Neumünster vom 26.07.2023

Die Ratsversammlung hat mit Beschluss vom 13.06.2023 die nachstehende Zuständigkeitsordnung beschlossen:

Diese Zuständigkeitsordnung listet abschließend die Entscheidungen auf, die die Ratsversammlung gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung und § 14 Absatz 1 der Hauptsatzung den ständigen Ausschüssen übertragen hat. In allen nicht aufgeführten oder ausdrücklich ausgenommenen Fällen bleibt die Ratsversammlung zuständig.

§ 1 Entscheidungen des Hauptausschusses und der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Die dem Hauptausschuss und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister über-tragenen Entscheidungen ergeben sich aus der Hauptsatzung.

§ 2 Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Sport

1. Ehrungen und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports, Stiftung von Ehrenpreisen und Jubiläumszuwendungen an Sportvereine nach Maßgabe der Ehrungsrichtlinien.
2. Gewährung von Beihilfen für Investionsmaßnahmen im Sportbereich nach den Sportförderungsgrundsätzen im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

§ 3 Entscheidungen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit

A Sozialwesen
1. Verwendung der Mittel aus der/den
Carl-Rieper-Stiftung
Carl-Sager-Stiftung
Friedrich-Bauersfeld-Stiftung
zusammengelegten Stiftungen
soweit die Entscheidung im Einzelfall den Betrag von 500,00 Euro übersteigt.
2. Widersprüche gegen die Ablehnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe, sofern dem Widerspruch nicht abge-holfen wird.
B Gesundheitswesen
1. Gewährung von Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
2. Gewährung von Zuschüssen an Organisationen im Gesundheitswesen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

§ 4 Entscheidungen des Ausschusses für Bauen, Stadtplanung und Umwelt

A Aufgaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
I. Allgemeines Städtebaurecht

1. Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen:
a) Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bauleitplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) bzw. Beschluss zur Einleitung einer Bauleitplanung im vereinfachten und beschleunigten Verfahren (§§ 13 und 13a BauGB).
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Absehen von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1 BauGB).
c) Entwurf- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Absatz 2 BauGB).
d) Im Falle einer Änderung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung (§ 4a Absatz 3 BauGB) der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung mit Beschränkung der Bedenken und Anregungen sowie der Beschluss über die eingeschränkte Beteiligung entsprechend § 13 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2. Planungsrechtliche Stellungnahme:
Planungsrechtliche Stellungnahme analog § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB in Angelegen-heiten von besonderer Bedeutung.

3. Bodenordnung:
a) Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB.
b) Einleitung des Verfahrens bei einer Grenzregelung gemäß §§ 80 - 84 BauGB.

4. Sonstige städtebauliche Planung:
Beschluss über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung städtebaulicher Entwicklungskonzepte und sonstiger städtebaulichen Planungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

5. Kostenerstattung:
Entscheidung über die Erhebung von Vorauszahlungen und die Festsetzung von Ablösebeträgen für Kostenerstattungsbeträge nach § 5 der Kostenerstattungs-satzung der Stadt Neumünster.

II. Besonderes Städtebaurecht
1. Städtebaurechtliche Sanierungsmaßnahmen
a) Beschluss zur Erörterung der beabsichtigten Sanierung gemäß § 140 Nr. 5 BauGB.
b) Beschluss zur Erarbeitung bzw. Fortschreibung des Sozialplanes gemäß § 140 Nr. 6 BauGB.
c) Beschluss zur Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen gemäß §§ 140 Nr. 7, 147 und 148 BauGB bis zu einer Wertgrenze von 500.000,- €.
2. Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote:
a) Beschluss über Baugebote gemäß § 176 BauGB.
b) Beschluss über Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote gemäß § 177 BauGB.

B Planungen und Maßnahmen im Bereich Städtebau, Stadtplanung und Gestaltung sowie Natur, Umwelt und Verkehr
1. Beschlüsse zur Bedarfsfeststellung, zur Standortermittlung und zur Einleitung entsprechender Planungen, sofern diese nicht von gesamtstädtischer Bedeutung sind.
2. Abschließende Zustimmung zu den Planungen nach Ziffer 1 bis zu einer Wertgrenze von 500.000,- €, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und freigegeben sind.

C Straßenbenennungen

D Kleingartenwesen

1. Festsetzung der Pachtzinshöhe.
2. Verteilung von Fördermitteln an die kleingärtnerischen Organisationen.

E Maßnahmen im Bereich Hoch-, Kanal-, Straßen- und Ingenieurbau

1. Beschlüsse zur Bedarfsfeststellung, zu Raumprogrammen, zur Standortermittlung und zur Einleitung entsprechender Planungen, sofern diese nicht Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen betreffen oder in ihren finanziellen Auswirkungen eine Wertgrenze von 500.000,- € nicht überschreiten.
2. Abschließende Zustimmung zu den Planungen nach Ziffer 1, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und freigegeben sind.

§ 5 Entscheidungen des Ausschusses für Finanz- und Vergabeangelegenheiten

1. Vergabe von Darlehen (z. B. Wohnungsbaudarlehen) ab 250.000,00 Euro bis zu einem Betrag von 500.000,00 Euro.
2. Festlegung des Zinssatzes zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen für die Gebührenermittlung.
3. Verlängerung von Bebauungsfristen einschließlich der Festsetzung etwaiger Nachzahlungsverpflichtungen.
4. Grundsatzentscheidungen über die Festsetzung von
a) Mindestgeboten bei Ausschreibungen für bebaute Grundstücke,
b) Kaufpreisen für Industrie-, Gewerbe- und Mischbaugrundstücke, Ein- und Mehrfamilienhausbaugrundstücke sowie Erbbaugrundstücke.
5. Vergaben, soweit sie eine Auftragssumme von 500.000,- €, bei wiederkehrenden Leistungen 20.000,- € monatlich, überschreiten.

§ 6 Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses

1. Entscheidungen im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe - und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Neumünster.
2. Vorschlagsliste der Jugendschöffen gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG).

§ 7 Sonstige Entscheidungen der Ausschüsse

Der Hauptausschuss und die Fachausschüsse entscheiden innerhalb ihrer Aufgabenbereiche über die Angelegenheiten, die ihnen durch städtische Richtlinien, Grundsätze oder ähnliche Regelungen bzw. durch Einzelbeschlüsse der Ratsversammlung zugewiesen worden sind.

§ 8 Entscheidungen unterhalb festgelegter Wertgrenzen

Alle Entscheidungen unterhalb der in dieser Zuständigkeitsordnung, Richtlinien, Grundsätzen oder sonstigen Regelungen festgelegten Wertgrenzen trifft die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Zuständigkeitsordnung nach deren Bekanntmachung rückwirkend zum 13.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Neumünster vom 10.05.2022 außer Kraft.

Neumünster, den 26.07.2023
gez.
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister