Wahlvorschläge für die Seniorenbeirats-Neuwahl

Amtliche Bekanntmachung

Entsprechend der geltenden Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Neumünster vom 15.06.2012 können bis einschließlich Mittwoch, 28. Juni 2023, Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratsneuwahl bei der Stadt Neumünster, Fachdienst Soziale Hilfen, Seniorenbüro, Großflecken 71, eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge können von den wählbaren Senioren, den politischen Parteien sowie sonstigen Organisationen und Verbänden eingereicht werden, die Aufgaben der Betreuung von älteren Menschen wahrnehmen.

Sie sind in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse (soweit vorhanden) und des Geburtsdatums der sich zur Wahl stellenden Person einzureichen. Den Wahlvorschlägen ist eine schriftliche Einverständnis-Erklärung der betreffenden Person beizufügen, sofern diese ihre Kandidatur nicht selbst einreicht.

Wählbar ist, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Neumünster hat und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Nicht wählbar sind Mitglieder der Ratsversammlung, die der Ratsversammlung angehörenden Mitglieder der Stadtteilbeiräte sowie Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung. Die sich zur Wahl stellenden Personen werden für den Stadtteil auf die Wahlliste gesetzt, in dem sie wohnen. Die Wahlzeit des Seniorenbeirats entspricht der Wahlzeit der Ratsversammlung.

Stadt Neumünster

Fachdienst Soziale Hilfen
Seniorenbüro
Romi Wietzke