Amtliche Bekanntmachung
Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen vom 03.01.2024
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz- LÖffZG -) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Stadt Neumünster verordnet:
§ 1
Aus Anlass der Veranstaltungen VR Classics und dem Kinderspielflecken am 18.02.2024, Stoffköste Frühjahr & RadAktionsTag am 05.05.2024, Schwanenrennen v. Round Table 67 Neumünster, Stoffköste Herbst & Oldtimertreffen am 29.09.2024, Kreativ-Markt mit Laternenumzug am 10.11.2024 dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Neumünster am 18.02.2024, 05.05.2024, 29.09.2024 und am 10.11.2024 jeweils in der Zeit von 1:.00 Uhr bis 17:00 Uhr offengehalten werden.
Die Durchführung der Verkaufsöffnung an den entsprechenden Tagen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige anlassgebende Veranstaltung nicht wegen höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie) oder aus sonstigen Gründen abgesagt oder eine erforderliche Erlaubnis, Genehmigung oder Festsetzung aufgehoben wird. Die Verkaufsöffnung darf auch dann nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung bezüglich der Besucheranzahl so gravierend eingeschränkt werden müsste, dass die bei einer alleinigen Ladenöffnung zu erwartende Besucheranzahl die zulässige Besucheranzahl der Veranstaltung erheblich übersteigt. Ein Vertrauensschutz bezüglich der Möglichkeit zum Offenhalten der Verkaufsstellen wird nicht begründet.
§ 2
Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 13 Ladenöffnungszeitengesetz, die Bestimmungen des Arbeitzeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Ladenöffnungszeitengesetzes.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 11.11.2024 außer Kraft.
Neumünster, den 03.01.2024
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister