Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen (2023)

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 27.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gefasst. 

Die Liste liegt gemäß § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Zeit vom 31. Juli bis 7. August 2023 während der üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Neuen Rathaus, Fachdienst Dezentrale Steuerungsunterstützung, 3. Etage, Südflügel, Zimmer 3.12 B, Großflecken 59, 24534 Neumünster aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 35 Abs. 3 JGG in Verbindung mit § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Stadt Neumünster

Dezentrale Steuerungsunterstützung

Im Auftrag
Folchert