Nachtragshaushaltssatzung 2021

Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14. September 2021 – und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09. November 2021 erteilt.

Neumünster, den 16.11.2021

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister