Amtliche Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14. September 2021 – und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 (PDF-Datei)
- 1. Nachtragshaushalt (PDF-Datei)
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09. November 2021 erteilt.
Neumünster, den 16.11.2021
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister