Europawahl 2024: Bildung eines Stadtwahlausschusses

Amtliche Bekanntmachung

Für die am 09. Juni 2024 stattfindende Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist es für die Stadt Neumünster erforderlich, einen Stadtwahlausschuss zu bilden.

Gem. § 5 des Europawahlgesetzes (EWG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) setzt sich der Ausschuss aus dem Stadtwahlleiter, 6 Beisitzerinnen bzw. Beisitzer und für jede Beisitzerin bzw. jeden Beisitzer eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter zusammen. Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des Stadtwahlausschusses sind vom Stadtwahlleiter aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes zu berufen. Bei der Auswahl der Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des Stadtwahlausschusses sollen in der Regel die im Europäischen Parlament vertretenen  Wahlvorschlagsberechtigten in der Reihenfolge der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in dem jeweiligen Gebiet berücksichtigt werden.

Entsprechende schriftliche Vorschläge nimmt der Fachdienst 32, Wahlangelegenheiten, der Stadt Neumünster, Großflecken 63, 24534 Neumünster, bis zum 01.12.2023 entgegen.

Neumünster, 14.10.2023

Stadt Neumünster
Der Stadtwahlleiter
gez. Lenz