Badegewässerverordnung

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) des Landes Schleswig-Holstein vom 09.April 2008.

Der Fachdienst Gesundheit beabsichtigt im Benehmen mit dem Fachdienst Umwelt und Bauaufsicht und dem Fachdienst Schule, Sport und Jugend die Badestellen

  • Einfelder See „Schanze“
  • Einfelder See „Minigolfplatz“
  • Einfelder See „Dorfbucht-Einfeld“
    und
  • Baggersee Reimers, Gartenstadt

für die Badesaison 2024 (01.Juni bis 15. September) zum 15. März 2024 gemäß §13 der Badegewässerverordnung an das Land für soziale Dienste ( LAsD ) zu melden.

Die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich Neumünster und werden gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer des Landes Schleswig-Holstein (Badegewässerverordnung) überwacht.

Stadt Neumünster

Der Oberbürgermeister

Fachdienst Gesundheit