59. Änderung des F-Planes sowie Bebauungsplan Nr. 95 "Grüner Weg, ehemals Lekkerland"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 95 „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“

  • Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Wittorf

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31. August 2022 beschlossen, für das Gebiet „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“ im Stadtteil Wittorf die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 durchzuführen sowie einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Ziel der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist es, den bisherigen Gewebestandort zu einem landschaftlich eingebundenen Wohnquartier umzuwandeln; entsprechend sollen anstelle der gewerblichen Baufläche und der Grünfläche zwischen Wohn- und Gewerbebauflächen künftig Wohn- und ggfs. Mischbauflächen sowie angrenzende Grün-, Maßnahmen- und Waldflächen dargestellt werden.

Auf Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert sich das Ziel der Planung auf eine Wandlung der Gewerbebrache in ein Wohnbaugebiet für verdichteten Eigenheimbau und Geschosswohnungsbau sowie für die Errichtung einer Kita und wohnergänzender Dienstleistungen. Zudem soll eine städtebauliche Prüfung zu Nachverdichtungsoptionen im Bestand südöstlich der Lindenstraße erfolgen.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Zu den beiden Bauleitplanverfahren findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirates Wittorf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Stadtteilvorsteherin Sabine Krebs lädt in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Anhörung ein.

Termin:Donnerstag, 29. September 2022 um 19:00 Uhr
Ort:Lebenshilfewerk
Rügenstraße 5
23459 Neumünster

 In der Veranstaltung werden zunächst die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung erläutert; anschließend besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Auf die zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Pandemie geltenden aktuellen Vorschriften wird hingewiesen. Diese sind der Internetseite der Stadt Neumünster unter dem dortigen Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Neumünster, den 14. September 2022

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister 
Sabine Krebs
Stadtteilvorsteherin