Amtliche Bekanntmachung
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13. September 2022 – und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
- 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 (PDF-Datei)
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19. Oktober 2022 erteilt.
Neumünster, den 27.10.2022
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister