2. Nachtragshaushaltssatzung 2022

Amtliche Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13. September 2022 – und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19. Oktober 2022 erteilt.

Neumünster, den 27.10.2022

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister