Sperrmüllabfuhr auf Bestellung

Sperrmüllanmeldung – Wie geht das?

Die Sperrmüllabfuhr wird telefonisch unter der TBZ-Servicenummer

04321  942 2900

oder per E-Mail an sperrmuell@neumuenster.de beantragt.

In diesem Telefonat werden alle abzuholenden Sperrmüllgegenstände gelistet und es wird in der Regel ein Abholtermin innerhalb der nächsten drei Wochen vereinbart.

Was gehört zum Sperrmüll?

Viele sperrige Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen und die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht in die grauen Restmüllbehälter passen, sind Sperrmüll. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Teppiche, Fahrräder, Kinderwagen und Metallschrott. Elektrogeräte wie Fernseher, Computer, Trockner, Waschmaschinen und Kühlschränke werden ebenfalls bei der Sperrmüllsammlung abgefahren.

Wer holt den Sperrmüll ab?

In Neumünster erledigen das die Mitarbeiter des Technischen Betriebszentrums (TBZ) der Stadt Neumünster. Sie sammeln pro Jahr fast 2.800 Tonnen Sperrmüll ein. Für die Bürger in Neumünster wird dieser Service einmal pro Halbjahr ohne zusätzlich anfallende Gebühren erbracht.

Was ist zu beachten?

Jedem Abfallbesitzer in Neumünster steht pro Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni und 1. Juli bis 31. Dezember) eine kostenfreie Sperrmüllabholung (bis zu 30 Teile) zur Verfügung. Wird in einem Halbjahr eine zusätzliche Abholung gewünscht, oder über die kostenfreien 30 Teile hinaus bis zu 30 weitere Teilen abgeholt, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 51 Euro erhoben.
Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abholtermins und muss spätestens bis um 07:00 Uhr am Abholtag auf dem Gehweg oder am Straßenrand bereitgestellt werden. Durch das Aufstellen des Sperrmülls dürfen weder Personen noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.

Elektrogeräte und Metallgegenstände sowie Sperrgut aus Holz sollten getrennt von den anderen Sperrmüllgegenständen aufgestellt werden, denn diese Gruppen werden von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt.

Nach Abholung des Sperrmülls versteht es sich von selbst, dass die Antragsteller den Gehweg oder Straßenrand reinigen und die nicht mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß entsorgen.