Abfall-Informationen des TBZ

Ostern: Abfallentsorgung verschiebt sich!

Wegen der Osterfeiertage verschieben sich die Abholtermine der Abfallentsorgung. Die Touren vom Karfreitag, 29. März 2024, werden auf Sonnabend, 23. März 2024, vorgezogen.

Der Ostermontag wird nachgeholt, so dass alle Touren in der Woche um einen Tag nach hinten verlegt werden:  Montag, 01.04.2024, wird am Dienstag, 02.04.2024, gefahren. Dienstag, 02.04.2024, wird am Mittwoch, 03.04.2024, gefahren. Mittwoch, 03.04.2024, wird am Donnerstag, 04.04.2024, gefahren. Donnerstag, 04.04.2024, wird am Freitag, 05.04.2024, gefahren. Freitag, 05.04.2024, wird am Sonnabend, 06.04.2024, gefahren.

Die Wertstoffsammelplätze im Stadtgebiet bleiben am Ostersonnabend, 30. März 2024, geschlossen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Technische Betriebszentrum unter der Rufnummer 04321 942 2900 gern zur Verfügung.

Behälterkombinationen und Tarife

Das TBZ hat eine Übersicht über die möglichen Behälterkombinationen und Tarife als Jahresgebühr erstellt.

Wir helfen Ihnen dabei, Abfall richtig zu sortieren

Das Team Integration und das Technische Betriebszentrum der Stadt Neumünster haben eine neue Broschüre erarbeitet, um allen Neumünsteranerinnen und Neumünsteranern – unabhängig von ihrer Sprache – den Prozess der Mülltrennung zu erleichtern und langfristig die Umwelt, Ressourcen und nicht zuletzt den eigenen Geldbeutel zu schonen.

Die Broschüre steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und kann hier heruntergeladen oder beim Bürgerbüro als analoge Version angefordert werden.

    Die Stadt Neumünster als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist nach § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Vermeidung, Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das Konzept wurde erstmalig zum 31.12.1999 für die nächsten 5 Jahre erstellt und ist gem. § 4 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) alle fünf Jahre fortzuschreiben.

    Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Neumünster 2023 bis 2027 stellt die Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft in Neumünster dar, erläutert die Behandlung und Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen und trägt mit seinen derzeitigen und zukünftig geplanten Maßnahmen den Zielen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie Rechnung.

    SWN-WertstoffzentrumPadenstedter Weg 1
    Montag bis Freitg 08:00 bis 18:00 Uhr
    Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Schadstoffsammelstelle
    des TBZ
    Niebüller Straße 90
    Montag bis Donnerstag
    07:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag 07:00 bis 13:00 Uhr
    Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Alte Rats-ApothekeGroßflecken 55
    apo-rot Stadt-ApothekeGroßflecken 20
    Center-ApothekeGoethestraße 13
    City-ApothekeGroßflecken 51-53
    Delphin-ApothekeHürsland 96
    Falderapark-ApothekeWasbeker Straße 145c
    Flora-ApothekeKuhberg 8
    Freesen-ApothekeWasbeker Straße 330
    Gadeland-ApothekeSegeberger Straße 56a
    Hansa-ApothekeWasbeker Straße 50
    Holsten-ApothekeGänsemarkt 1
    Löwen-ApothekeAm Teich 9
    Markt-ApothekeKleinflecken 35
    Mühlen-ApothekeMühlenstraße 23
    Mühlen-Apotheke  a&b-CenterBaeyerstraße 1
    Mühlen-ApothekeGroßflecken 30
    Parkcenter
    Einhorn-Apotheke
    Christianstraße 20
    Ring-ApothekeHaart 87-89
    Schwan-ApothekeKuhberg 28
    Vicelin-ApothekeGroßflecken 72
    Vita- ApothekeRuthenberger Markt 28

    Glas besteht überwiegend aus Quarzsand, ferner aus Kalkstein und Dolomit. Zur Schmelzpunkterniedrigung wird Soda hinzugegeben. In die gewünschte Form wird das geschmolzene Glas geblasen oder gepresst.
    Glas ist ein gut verwertbarer Packstoff, denn es ist ohne Qualitätsverluste verwertbar. Klares “weißes” Glas lässt sich allerdings nur aus klaren Scherben herstellen. Eine getrennte Sammlung nach Farben ist deshalb sinnvoll. Bei der Produktion von Glas aus Altglas werden Energieverbrauch, Luft- und Wasserbelastungen verringert und die Deponien geschont.
    Altglas wird auf ca. 120 Container-Standplätzen gesammelt. Die Altglas-Container werden von der DSD GmbH über beauftragte Drittunternehmen betrieben, da es sich hierbei um gebrauchte Verkaufsverpackungen handelt. Zur Zeit werden die Altglas-Container von der Firma REMONDIS GmbH & Co. KG geleert. In die Altglas-Container sollen die Flaschen und Gläser nach Farben getrennt einsortiert werden.
    Um die Lärmbelästigung der Anwohner, die in der Nähe der Altglascontainer wohnen, möglichst gering zu halten, dürfen die Container nur werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr genutzt werden.

    Und trotzdem: Die Altglassammlung ist immer nur die zweitbeste Lösung: Getränke sind in Mehrwegverpackungen in der Regel besser aufgehoben, insbesondere dann, wenn die Entfernung zwischen Verkaufsort und Abfüllanlage nicht zu hoch ist.


    Was gehört in die Altglascontainer?

    Flaschen und Glasbehälter für

    • Getränke
    • Lebensmittel
    • Medikamente
    • Kosmetika

    Nicht in die Altglascontainer gehören

    • Steingut, Porzellan, Keramik
    • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
    • Flachglas (Fenster-, Draht-, Autoglas), Glasbausteine
    • Spiegel
    • hitzebeständiges Glas
    • optische Gläser
    • Bleikristallglas

    Altmedikamente aus privaten Haushalten sicher und umweltgerecht entsorgen
    Die angebrochenen Flaschen mit Augentropfen oder Hustensaft, die vor Ewigkeiten deponierten Schmerztabletten, die Tuben mit Salbenresten – Arzneischränke und Schubladen in unseren Haushalten beherbergen Mengen von abgelaufenen oder nicht verwendeten Medikamenten, die irgendwann einmal entsorgt werden müssen. Dann stellt sich die Frage: „Wohin mit den Arzneimittelresten?“
    In Neumünster können Sie die nicht verwendeten Arzneimittel in haushaltsüblichen Mengen an verschiedenen Stellen abgeben. Hier wird dann eine sichere Aufbewahrung gewährleistet und die Altmedikamente werden einer fach- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

    Altmedikamente dürfen nicht in den Ausguss oder die Toilette geschüttet werden
    Arzneimittelreste dürfen auf keinen Fall in den Ausguss oder die Toilette geschüttet werden! Die Wirkstoffe der so entsorgten Altmedikamente können von den Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden, gelangen mit dem geklärten Abwasser wieder in die Umwelt und könnten so unserer Gesundheit schaden.

    Altmedikamente gehören nicht in Kinderhände
    Bunte Pillen könnten von Kindern mit Bonbons verwechselt werden. Sorgen Sie dafür, dass die Altmedikamente nicht in Kinderhände oder in die Hände von Unbefugten gelangen.

    Keine Rücknahmepflicht von Altmedikamenten bei Apotheken
    Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Apotheker, Altmedikamente zurückzunehmen. Einige Apotheken bieten die Rücknahme nicht verwendeter Arzneimittel als Serviceleistung an (siehe unten). Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung der Apotheken.

    Entsorgung der Verpackung von Altmedikamenten
    Der Grüne Punkt auf der Verpackungen der Medikamente bezieht sich nur auf die Verpackungen und nicht auf den Inhalt. Verpackungen aus Papier gehören in die Blaue Tonne oder den Papiercontainer und Kunststoffverpackungen in den Gelben Sack.

    Das TBZ informiert Sie gerne
    Bei Fragen wenden Sie sich an das TBZ Service-Telefon.
    Telefon 04321 942 2900
    Telefax 04321 942 2971
    E-Mail

    Die Blaue Tonne steht in Neumünster auf freiwilliger Basis in den Gefäßgrößen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt 4-wöchentlich.

    Was gehört in die blaue Tonne?

    Altpapier

    • Zeitungen und Zeitschriften
    • Umschläge
    • Briefe
    • Schreib-, EDV- und Packpapier
    • Bücher, Schulhefte
    • Notizzettel
    • Prospekte
    • Werbebriefe
    • Kataloge
    • Reißwolfschnipsel
    • Verpackungen
    • Lebensmittelumverpackungen
    • Zigarettenschachteln (ohne Alufolie)
    • Seifenschachteln
    • Kartonagen


    Das darf nicht in die Blaue Tonne

    • Bioabfälle
    • Hausmüll
    • Tapetenreste
    • Kosmetiktücher
    • benutztes Küchenpapier
    • Papiertaschentücher
    • Tütenverpackungen (Getränkekartons)
    • Kohle- und Blaupapier, beschichtetes Telefaxpapier
    • Papier mit Kunststoff- oder Metallbeschichtung

     

    Verkaufsverpackungen – Gelbe Tonne

    Verkaufsverpackungen, von z.B. Lebensmitteln oder Dingen des täglichen Bedarfs, fallen im Haushalt in nicht unerheblichen Mengen an. Sie bestehen aus verschiedenen Kunststoffen und Leichtmetall und sollen über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Andere Verpackungen aus Glas oder Papier werden im Altglascontainer oder in der Blauen Tonne entsorgt.

    Die Abholung der Gelben Tonne findet im Abstand von 14 Tagen statt. Die Termine für die Abholung der Gelben Tonne können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

    Frühestens am Abend vor der Abholung, ist die Gelbe Tonne am Straßenrand bereit zu legen, egal ob Voll- oder Teilservicegebiet. Fehlbefüllte Tonnen werden nicht geleert.

    In die Gelbe Tonne gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas bestehen. Verpackungsbestandteile sind bitte vollständig voneinander zu trennen. Ausspülen ist nicht notwendig.

    In die Gelbe Tonne gehören zum Beispiel:

    • Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
    • Arzneimittelblister
    • Butterfolie
    • Buttermilch- und Joghurtbecher
    • Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
    • Eisverpackungen
    • Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z. B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
    • Konservendosen
    • Kronkorken
    • Kunststoffschalen und -folien für Lebensmittel
    • Menüschalen von Fertiggerichten
    • Milch- und Getränkekartons
    • Müsliriegelfolie
    • Nudeltüten
    • Putz- und Reinigungsmittelflaschen
    • Quetsch- oder Nachfüllbeutel z. B. für Waschmittel, Flüssigseife oder Fruchtpüree
    • Senftuben
    • Shampooflaschen
    • Spraydosen
    • Suppen- und Soßentüten
    • Tierfutterdosen und -schalen
    • Zahnpastatuben
    • usw.

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Glas sowie sämtliche Abfälle, die keine Verpackungen sind.

    Zum Beispiel:

    • Altkleider
    • Batterien und Akkus
    • Behälterglas
    • Blechgeschirr
    • CDs und Disketten
    • Druckerpatronen
    • Einwegrasierer
    • Elektrogeräte
    • Essensreste
    • Faltschachteln
    • Feuerzeuge
    • Filme, DVDs und
    • Videokassetten
    • Glüh- und Energiesparlampen
    • Gummi
    • Holzwolle
    • Hygieneartikel
    • Katzenstreu
    • Keramikprodukte
    • Kinderspielzeug
    • Klarsichthüllen
    • Kugelschreiber
    • nicht restentleerte Verpackungen
    • Papier und Pappe
    • Papiertaschentücher
    • Pflaster, Verbandsmaterial
    • Porzellan
    • Rest- und Bioabfälle
    • Schuhe
    • Strumpfhosen
    • Styroporreste von Dämmplatten
    • Tapetenreste
    • Windeln
    • Zahnbürsten
    • Zigarettenkippen
    • usw.

    Hausmüll oder Restabfälle aus privaten Haushaltungen und vergleichbare Abfälle aus dem Gewerbe (wöchentliches Aufkommen < 1,1m³) werden durch die Stadt Neumünster (Technisches Betriebszentrum) eingesammelt und der Beseitigung zugeführt. Dabei werden folgende Abfallgefäße angeboten: 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter. Der Leerungsrhythmus schwankt zwischen wöchentlich, 2-wöchentlich und 4-wöchentlich.

    Was gehört in die Graue Tonne?

    Nicht verwertbare Stoffe, wie

    • Ofenasche
    • verschmutztes Einwickelpapier
    • unbrauchbare Federbetten
    • Glühlampen (keine Leuchtstofflampen oder Energiesparlampen!)
    • gebrauchte Hygieneartikel (Zahnbürsten, Wattestäbchen, Kosmetiktücher, Damenbinden)
    • Kehricht
    • Lumpen
    • Putzlappen
    • Porzellan-, Keramik- und Steingutscherben
    • Schuhe, soweit nicht über Extra-Sammlung
    • Staubsaugerbeutel
    • Stoffreste
    • Tapetenreste
    • Tierstreu
    • Windeln
    • Gummi
    • Zigarettenkippen

    Zusätzliche Müllsäcke
    Wenn Sie durch Feierlichkeiten oder Aufräumarbeiten einmal mehr Abfall haben als Ihr Gefäß erfasst, so stellen Sie bitte auf keinen Fall Tüten oder lose Abfälle neben Ihr Gefäß an die Straße. In diesen Fällen können Sie in zahlreichen Einzelhandelsgeschäften Müllsäcke der Stadt Neumünster kaufen. Diese Säcke sind auch für Bioabfälle erhältlich und werden am Abholtag einfach zu den jeweiligen Gefäßen gestellt.

    Bioabfälle machen einen sehr großen Teil unseres Hausmülls aus. Bioabfälle sind wertvoll. Daher sind sie getrennt zu sammeln und in die Grüne Tonne zu geben oder auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Aus den organischen Küchen- und Gartenabfällen entsteht Kompost, der dem Boden wichtige Nährstoffe zurückgibt und die Bodenstruktur verbessert.
    Auf den Anschluss an die grüne Tonne kann verzichtet werden, sofern die Bioabfälle im eigenen Garten der ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.
    Zur Sammlung der Bioabfälle stehe Gefäßen mit einem Volumen von 60 Liter oder 120 Liter bei 2-wöchentlicher oder 4-wöchentlicher Leerung zur Verfügung.
    Wenn Sie durch Aufräumarbeiten im Garten einmal mehr Bioabfall haben als Ihr Gefäß erfasst, so stellen Sie bitte auf keinen Fall Tüten oder lose Abfälle neben Ihr Gefäß an die Straße. In diesen Fällen können Sie in zahlreichen Einzelhandelsgeschäften Bioabfallsäcke der Stadt Neumünster kaufen. Die Säcke werden am Abholtag einfach zu den jeweiligen Gefäßen gestellt. Ferner können Sie Gartenabfälle zu den Sammelplätzen bringen.
    Die Bioabfälle werden zum größeren Teil in der Boxenkompostierungsanlage der SWN Entsorgung GmbH und zum kleineren Teil in der Mietenkompostierungsanlage der O.M.A. entsorgt.
    Küchenabfälle lassen sich problemlos in speziellen Papiertüten sammeln, entweder in einen Eimer eingelegt oder auch “solo”. Einige Einzelhandelsgeschäfte verkaufen Papiertragetaschen, die reißfest und kompostierbar sind. Natürlich können die Eimer auch einfach mit Zeitungspapier auslegt werden. Bitte aber keine Plastiktüten in die Biotonne werfen, da diese die Kompostqualität stark verschlechtern.

    Was gehört in die Grüne Tonne?

    Küchenabfälle

    • Gemüseabfälle
    • Obstreste- und -schalen (auch Zitrusfrüchte)
    • Lebensmittelreste
    • gekochte Speisereste
    • Eier- und Nußschalen
    • Brotreste
    • Kuchen- und Gebäckreste
    • Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten

    Gartenabfälle

    • Schnittblumen
    • Topfpflanzen (ohne Topf)
    • Kleinmengen an Laub, Strauch- und Rasenschnitt
    • Fallobst
    • Wild- und Unkräuter
    • erkrankte Pflanzenteile
    • Blumenerde

    Sonstiges

    • Federn
    • Haare
    • Sägemehl und unbehandeltes Holz, unbehandelte Holzreste
    • Holzasche und Grillkohlenasche (ausgekühlt)
    • Kränze und Gestecke aus Naturmaterialien
    • Küchenpapier

    Das darf nicht in die Grüne Tonne

    • Staubsaugerbeutel
    • Straßenkehricht  
    • Fäkalien
    • Windeln

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten Schadstoffe, wie etwa Quecksilber, FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) oder PCB (polychlorierte Biphenyle), aber auch Wertstoffe wie Eisen, Silber und Kupfer. Daher erfasst die Stadt Neumünster schon seit längerem kostenlos die vorgenannten Geräte und führt sie einer umweltfreundlichen, fachgerechten Verwertung zu. Die Verwertung wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt.
    Es ist eine Hierarchie einzuhalten: Zuerst wird geprüft, ob Geräte wiederverwendet werden können. Ist dies der Fall, werden die Geräte einer weiteren Verwendung zugeführt, soweit dies wirtschaftlich möglich ist. Sind die Geräte defekt, erfolgt die Demontage und die Verwertung der einzelnen Bestandteile.
    Haushaltsweißgeräte (z. B. Kühlgeräte, Waschmaschinen, Elektroherde usw.) sowie andere Elektro- und Elektronikaltgeräte (z. B. Fernseher, Radio, Monitore, Computer usw.) werden auf Abruf abgeholt.

    Seit dem 24. März 2006 schreibt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ausdrücklich vor, dass die Geräte nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern bei Sammelstellen abgegeben werden müssen. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Damit greift jetzt auch beim Elektroschrott das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten in die Pflicht.

    Sie können Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte genau wie anderen Sperrmüll nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Service-Nummer 04321 942 2900 vom TBZ abholen lassen.
    Darüber hinaus können Sie Kleingeräte beim TBZ, Niebüller Straße 90 und alle Gerätegruppen bei folgenden Firmen selbst anliefern:

    Behrendt Rohstoffverwertung GmbH
    Gutenbergstraße 34 - 38
    24536 Neumünster
    Telefon 04321 93 26 0

    Behrendt Recycling GmbH
    Leinestraße 31
    24539 Neumünster
    Telefon 04321 9 84 98 0

    Moderne Energiesparlampen brennen bis zu 15.000 Stunden und verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen. Dennoch haben Energiesparlampen einen Nachteil gegenüber den altbekannten Glühlampen: Sie dürfen nicht einfach über den Restmüll entsorgt werden.
    Energiesparlampen enthalten problematische Stoffe, wie z.B. Quecksilber, und müssen deshalb über Schadstoffsammelstellen oder den Handel gesammelt und der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

    Die Schadstoffsammelstelle beim Technischen Betriebszentrum, Niebüller Straße 90, nimmt Energiesparlampen in haushaltsüblichen Mengen entgegen:

    Montag bis Donnerstag07:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag07:00 bis 13:00 Uhr
    Samstag08:00 bis 12:00 Uhr

     

    Schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht in die Mülltonne gelangen. Kleine Mengen aus privaten Haushalten können an einer Schadstoffannahmestelle abgegeben werden. Die schadstoffhaltige Abfälle sollten in den Originalverpackungen bzw. in einem verschlossenen, beschrifteten Behälter abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen flüssige Stoffe zusammengekippt werden.

    Aber was sind Schadstoffe? Hier eine Übersicht der häufigsten Schadstoffe:

    • Abbeizer, Abflussreiniger, Ablauger, Aceton, Akkus, Alleskleber, Altöl, Ameisenvertilger, Ammoniak, Autobatterien, Autowasch- und -pflegemittel,
    • Backofenreiniger, Batterien aller Art, Bauschäume, Beizmittel, Bleichmittel, Bohnerwachsreste, Bremsflüssigkeit,
    • Carbolineum, Chemikalien, Chemielaborkästen, Chlorreiniger, Chloroform,
    • Desinfektionsmittel, Dispersionsfarben (nicht ausgehärtet), Düngemittel,
    • Energiesparlampen, Entfärber, Entkalker, Entroster, Entwickler, Elektrogeräte, Entfroster, Ethylenglykol,
    • Farbverdünner, Felgenreiniger, Fette (technische), Fieberthermometer (Quecksilber), Fixierbäder, Fleckenentferner, Fliegenspray, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel),
    • Gifte, Grillanzünder (flüssig), Grillreiniger, Grundierungen,
    • Herbizide (Pflanzenbekämpfungsmittel), Herdputz-Spezialreinigungsmittel, Hobbychemikalien, Holzschutzmittel,
    • Imprägniermittel, Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel), Isolierschaum (nicht ausgehärtet)
    • Kalkentferner, Kaltreiniger, Klebstoffe, Kleinkondensatoren aus Leuchtstoffröhren, Knopfzellen, Kondensatoren, Korrekturflüssigkeiten, Kühlgeräte, Kühlerflüssigkeit, Kunstharze (nicht ausgehärtet),
    • Lacke- und Lackreste, Lasuren, Laugen, Lederpflegemittel, Leime, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel,
    • Metallputzmittel, Methanol, Mineralöle, mineralölhaltige Rückstände, Möbelpflegemittel, Mottenschutzmittel,
    • Nagellackentferner, Natriumdampflampen, Natronlauge, Neonröhren, Nickel-Cadmium-Akkus, Nitroverdünner,
    • Ölbindemittel (gebraucht), Ölfilter, ölhaltige Abfälle (Putzlappen, Arbeitshandschuhe, Folien u. ä.), Ölradiatoren,
    • Paraffinöle, Perchlorethylen (PER), Pestizide, Pflanzenbehandlungsmittel, Pilzbekämpfungsmittel, Pinselreiniger, Putzlappen (getränkt mit Problemstoffen),
    • Quecksilber (Fieberthermometer), Quecksilberdampflampen,
    • Radiatoren, Raumsprays, Reinigungsbenzin, Rohrreiniger, Rostfleckenentferner, Rostschutzmittel, Rostumwandler,
    • Sanitärreinigerreste, Salmiak, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelbekämpfungsmittel, Schneckenköder, Schwimmbadchemikalien, Sekundenkleber, Silberputzmittel, Spachtelmasse, Spezialbenzin, Spraydosen mit Restinhalten, Stabbatterien,
    • Tabletten, Terpentin, Terpentinersatz, Thermometer (Quecksilber), Tierarzneimittel, Trockenbatterien
    • Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutz,
    • Verdünner,
    • Warnfarbe, Waschbenzin, WC-Reiniger-Reste,
    • Zementfarbe, Zweikomponentenkleber.

    Vermeiden Sie, wo immer es möglich ist, schadstoffhaltige Produkte. Wenden Sie umweltschonende Alternativen an. Überprüfen Sie vor dem Kauf von Haushaltschemikalien, Farben, Medikamenten etc. deren Notwendigkeit und Umweltverträglichkeit.

    Schadstoffannahmestellen:

    Technisches Betriebszentrum
    Niebüller Straße 90                                                                 
    Öffnungszeiten:                                                                  
    Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
    (Wir weisen darauf hin, dass die übrigen Sammelplätze im Stadtgebiet keine Schadstoffe annehmen!)
                                  
    SWN Entsorgung GmbH
    Padenstedter Weg 1
    24539 Neumünster