Gefährdung und Abhilfe – Rückstau aus der Kanalisation

Auch wenn Ihr Haus weder nah am Wasser gebaut ist, noch am Ende einer abschüssigen Straße liegt – es besteht trotzdem Gefahr durch Starkregen! Denn dieser sorgt mitunter dafür, dass die öffentliche Kanalisation kurzfristig überlastet ist. Dann flutet das Regenwasser die Kanalisation und staut bis auf die Straßenoberfläche ein, der so genannten Rückstauebene. Die Folge: Es drückt zu den angeschlossenen Grundstücken zurück und läuft über angeschlossene Ablaufstellen wie Waschbecken, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen in die Gebäudeteile. Doch davor kann man sich schützen: Sofern alle Ablaufstellen, die tiefer als die Rückstauebene liegen mit einer Abwasserhebeanlage (Pumpe) oberhalb der Rückstauebene angeschlossen sind, kann eine Überschwemmung, die aus dem Kanal kommt, verhindert werden. In älteren Häusern fehlt häufig eine entsprechende Sicherheitsvorkehrung, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer unsicher ist, ob seine Immobilie vor Rückstau geschützt ist, sollte dies umgehend prüfen lassen, denn für solche Schäden kommt der Eigentümer selbst auf. Städte und Kommunen übernehmen keine Haftung!

Achtung: Die Erstellung und Änderung von Entwässerungsanlagen muss genehmigt werden. Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb direkt darauf an.

Maßnahmen im Detail

Bei diesem System wird ein Teil des Abwassers in einem Sammelbehälter zwischengespeichert. Ist ein bestimmter Pegel erreicht, springt eine Pumpe an und hebt es mit Druck in die Hauptabwasserleitung beziehungsweise den Kanal. Um hier einen Rückstau zu vermeiden, muss die Druckleitung über eine so genannte Rücklaufschleife geführt werden. Sie liegt mindestens 30 cm über der Rückstauebene, so dass das Abwasser durch die Schwerkraft abfließt. Eine Hebeanlage ist vor allem sinnvoll für Kellerräume, die bewohnt oder gewerblich genutzt werden.

Im Normalbetrieb sind moderne Rückstauverschlüsse geöffnet und ermöglichen einen ungehinderten Abfluss des Abwassers. Kommt es zu einem Rückstau, wird das Rohr elektrisch oder pneumatisch verschlossen. In diesem Fall kann kein Abwasser in das Gebäude eindringen. Allerdings kann auch kein Abwasser abfließen und angeschlossene Sanitärobjekte können nicht genutzt werden. Für untergeordnete Nutzungen gibt es auch selbsttätig schließende Rückstauverschlüsse. Übrigens: Sollte bei Ihnen eine Toilette im Keller an die Ablaufleitung angeschlossen sein, muss eine Rückstausicherung speziell für fäkalhaltiges Abwasser eingebaut werden. Zu beachten ist, dass sowohl Abwasserhebeanlagen als auch Rückstauverschlüsse für fäkalhaltiges Abwasser Energie benötigen. Bei einem Stromausfall können die Entwässerungselemente unterhalb der Rückstauebene nicht genutzt werden.

Achtung: Alle Entwässerungseinrichtungen (Waschbecken, Duschen, Toiletten etc.), die über der Rückstauebene – also oberhalb der Gehwegkante – liegen, dürfen nicht über Rückstauverschlüsse abgeleitet werden. Denn sonst kann es im Rückstaufall zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen. Das Abwasser muss in diesen Fällen hinter der Rückstausicherung an die Grundleitung geführt werden, wo es mit natürlichem Gefälle abfließt. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss nicht in den Revisionsschacht ein! Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.

Wer hilft bei der Umsetzung?

Bei Fragen zum Thema Rückstau oder zu konkreten Schutzmaßnahmen finden Sie in Heizungs- und Sanitärbetrieben die richtigen Ansprechpartner.