Untere Wasserbehörde
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, wasserbehördliche Notfälle
Notfallrufnummer 04321 942 2701
Die untere Wasserbehörde ist zuständig für die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) sowie für den Schutz und die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen der Gewässer.
Wasser ist die grundlegende Voraussetzung für alles Leben und unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushalts. Neben seiner ökologischen Bedeutung wird Wasser vielfältig, z.B. als Trink- oder Brauchwasser, durch den Menschen genutzt. Wasser kann als Hochwasser aber auch zur Gefahr für den Menschen werden.
Für die Wasserwirtschaft wurden bereits frühzeitig rechtliche Regelungen (seit 1960 durch das Wasserhaushaltsgesetz) für die Gewässernutzung und den Hochwasserschutz geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage für den Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Neben dem Schutz und der Nutzung der Gewässer enthält das Gesetz auch Regelungen zum Gewässerausbau, zum Hochwasserschutz und zu wasserwirtschaftlichen Planungen.
- Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse für
- Grundwasserentnahmen (z. B. Grundwasserbrunnen, Grundwasserabsenkungen, Wärmepumpen)
- Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen
- Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Inhaltstoffen (nach Abwasserverordnung) in die Schmutzwasserkanalisation (Indirekteinleitung)
- Einleitungen von gereinigtem Abwasser (z. B. aus Kleinkläranlagen) oder Niederschlagswasser in Gewässer oder den Untergrund (Versickerung) als Direkteinleitungen
- Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (z. B. Gewässerausbau, Gewässerverlegung, Verrohrung)
- Schutz und Wiederherstellung eines ökologisch guten Zustands der Gewässer (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)
- Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Tankstellen, Heizöltanks, Chemikalienlager)
- Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Überwachung des Wasserschutzgebietes
- Anzeige Erdaufschlüsse nach § 40 LWG
- Antrag Grundwasserentnahme
- Antrag Grundwasserabsenkung
- Antrag Erdwärmesonde
- Antrag Erdwärmekollektor
- Baubeschreibung Oberflächenentwässerung
Online-Dienste zur Dienstleistung "Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: - Anzeige AwSV-Anlagen (außer Heizöl- und JGS-Anlagen)
- Anzeige Betreiberwechsel AwSV-Anlagen
- AwSV Anzeige Heizölverbraucheranlagen
- AwSV Anzeige Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen
Datenschutzhinweise des Fachdienstes Natur und Umwelt finden Sie auf der Seite neumuenster.de/datenschutz.
- Infomationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ Liste anerkannter AwSV-Sachverständiger
- Heizöltanks Betreiberinformation
- Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
- Betriebsbuch für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
- Umweltschutz in Kfz-Werkstätten
- Musterbetriebsbericht SÜVO: industrielle und gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen
- Erläuterungen zur AwSV-Anzeigepflicht in Schleswig-Holstein
- Fischpass für die Schwale
- Genehmigung von Anlagen im und am Gewässer, Gewässerquerungen
- Leitfaden zur geothermischen Nutzung des oberflächennahen Untergrundes
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
- Grundwasserverordnung (GrwV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Informationen des Umweltbundesamtes zu wassergefährdenden Stoffen
- Wasserabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWAG)
- Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (SüVO)
- Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPVO)
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Küstenschutzbehörden (WaKüVO)
- Wasserschutzgebietsverordnung Neumünster
- Landeswasserschutzgebietsverordnung
- Stadtverordnung zur Regelung des Wassersports auf dem Einfelder See
- Einführung der DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" als allgemein anerkannte Regel der Technik
- Einführung der DIN 1999 - 100 "Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Teil 100 Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858 - 1 und DIN EN 858 - 2" (DIN 1999 - 100 Schl.-H.) als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Landesrechtliche Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen gemäß Anhang 49, Teil E, Absatz 2 der Abwasserverordnung
- Liste der zugelassenen Fachkundigen gemäß §2 Abs. 3 ZFVO für den Untersuchungsbereich "Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl (incl. Koaleszenzabscheider)"
- Infomationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ Liste anerkannter AwSV-Sachverständiger
- Leitfaden zur geothermischen Nutzung des oberflächennahen Untergrundes
- LAWA-Merkblatt Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen unter sechs Monaten
- Technische Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation
Ansprechpartner/-innen
Fachdienst Natur und Umwelt
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
2. Etage
E-Mail
Wassergefährdende Stoffe; Wasserschutzgebiet; Kleinkläranlagen; Grundwasserabsenkungen
Katja Ostheimer
Zimmer 2.27
Telefon 04321 942 2773
E-Mail
Gewerbliche Schmutzwassereinleitungen (Abwasserverordnung), Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen
Stefan Dunst
Zimmer 2.22
Telefon 04321 942 2610
E-Mail
Niederschlagswasserversickerung; Grundwasserentnahmen; Brunnenkataster; Erdaufschlüsse (Brunnen); Gewässermessungen; Dichtheitsprüfungen
Georg Pauls
Zimmer 2.13
Telefon 04321 942 2807
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Niederschlagswasserversickerung, Erdwärmenutzung
Eva Steffensen
Zimmer 2.21
Telefon 04321 942 2711
E-Mail
Niederschlagswasserversickerung, Grundwasserabsenkungen
Kerrin Schröder
Zimmer 2.25
Telefon 04321 942 2675
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Oberflächengewässer; Gewässerkataster; Niederschlagswassereinleitungen
Jörg Rowehl
Zimmer 2.21
Telefon 04321 942 2693
E-Mail