Untere Wasserbehörde

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, wasserbehördliche Notfälle
Notfallrufnummer 04321 942 2701

Die untere Wasserbehörde ist zuständig für die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) sowie für den Schutz und die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen der Gewässer.

Wasser ist die grundlegende Voraussetzung für alles Leben und unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushalts. Neben seiner ökologischen Bedeutung wird Wasser vielfältig, z.B. als Trink- oder Brauchwasser, durch den Menschen genutzt. Wasser kann als Hochwasser aber auch zur Gefahr für den Menschen werden.

Für die Wasserwirtschaft wurden bereits frühzeitig rechtliche Regelungen (seit 1960 durch das Wasserhaushaltsgesetz) für die Gewässernutzung und den Hochwasserschutz geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage für den Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Neben dem Schutz und der Nutzung der Gewässer enthält das Gesetz auch Regelungen zum Gewässerausbau, zum Hochwasserschutz und zu wasserwirtschaftlichen Planungen.

  • Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse für
    • Grundwasserentnahmen (z. B. Grundwasserbrunnen, Grundwasserabsenkungen, Wärmepumpen)
    • Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen
    • Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Inhaltstoffen (nach Abwasserverordnung) in die Schmutzwasserkanalisation (Indirekteinleitung)
    • Einleitungen von gereinigtem Abwasser (z. B. aus Kleinkläranlagen) oder Niederschlagswasser in Gewässer oder den Untergrund (Versickerung) als Direkteinleitungen  
    • Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (z. B. Gewässerausbau, Gewässerverlegung, Verrohrung)
  • Schutz und Wiederherstellung eines ökologisch guten Zustands der Gewässer (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)
  • Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Tankstellen, Heizöltanks, Chemikalienlager)
  • Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung des Wasserschutzgebietes

Ansprechpartner/-innen

Fachdienst Natur und Umwelt
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
2. Etage
E-Mail

Wassergefährdende Stoffe; Wasserschutzgebiet; Kleinkläranlagen; Grundwasserabsenkungen

Katja Ostheimer
Zimmer 2.27
Telefon 04321 942 2773
E-Mail

Gewerbliche Schmutzwassereinleitungen (Abwasserverordnung), Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen

Stefan Dunst
Zimmer 2.22
Telefon 04321 942 2610
E-Mail

Niederschlagswasserversickerung; Grundwasserentnahmen; Brunnenkataster; Erdaufschlüsse (Brunnen); Gewässermessungen; Dichtheitsprüfungen

Georg Pauls
Zimmer 2.13
Telefon 04321 942 2807
E-Mail

Niederschlagswasserversickerung, Erdwärmenutzung

Eva Steffensen
Zimmer 2.21
Telefon 04321 942 2711
E-Mail

Niederschlagswasserversickerung, Grundwasserabsenkungen

Kerrin Schröder
Zimmer 2.25
Telefon 04321 942 2675
E-Mail

Oberflächengewässer; Gewässerkataster; Niederschlagswassereinleitungen

Jörg Rowehl
Zimmer 2.21
Telefon 04321 942 2693
E-Mail