Radverkehrskonzept

Die Stadt Neumünster beabsichtigt eine intensive Förderung des Radverkehrs innerhalb des Stadtgebiets. Es soll dabei die Identität als „Fahrradstadt“ erreicht werden. Aufgrund der ebenen Topographie sowie der innerstädtischen Entfernungsbereiche zwischen Stadtteilen, dem Zentrum sowie der Gewerbestandorte und Arbeitsstellen wird ein erhebliches Potential bei der Radverkehrsnutzung gesehen. Eine Zunahme im Radverkehr kann im Gegenzug eine Reduktion des Kfz‐Verkehrs begünstigen. Dieses ist im Sinne der Aufenthaltsqualität in Innenstädten sehr zu begrüßen, da auf diese Weise Emissionen durch Lärm und Abgase reduziert werden und gleichzeitig eine Belebung des Straßenraumes erreicht wird. Nicht zuletzt werden durch ein Bekenntnis der Stadt Neumünster als Fahrradstadt das Umweltbewusstsein sowie das Gesundheitsverhalten positiv beeinflusst.

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung am 27.08.2013 wurde ein Zehn‐Punkte‐Programm zur Förderung des Radverkehrs in Neumünster definiert. Dieser Beschluss bildet somit die Grundlage für die Neuaufstellung des Radverkehrskonzepts. Unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und der Rechtslage sollen hierdurch die Entwicklungsziele, die Handlungsfelder sowie die Prioritäten innerhalb des Stadtgebietes entsprechend festgelegt und umgesetzt werden.

Im ersten Schritt wurde eine Erhebung der vorhandenen Radverkehrsanlagen und der bestehenden Defizite im Radverkehrsnetz durchgeführt. Dabei wurden neben der Führungsart des Radverkehrs die Breiten von vorhandenen Radwegen sowie deren baulicher Zustand aufgenommen. Die Ergebnisse wurden in zwei Übersichtsplänen (pdf-Dateien) dargestellt.

Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für das in Bearbeitung befindliche Radverkehrskonzept. Sobald der Entwurf vorliegt, wird dieser hier zum Download bereitgestellt.

Presseberichte

Mit der Markierung eines beidseitigen Fahrrad-Schutzstreifens auf einer Länge von knapp 900 Meter in der Carlstraße zwischen Roonstraße und Sauerbruchstraße wird die Funktion der Carlstraße als wichtige Radverbindungsachse zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Gartenstadt weiter gestärkt.

Nach Beendigung der Baumaßnahmen in der Carlstraße wurden im Abschnitt zwischen Roonstraße und Sauerbruchstraße in beiden Fahrtrichtungen Fahrrad-Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. In diesem Bereich der Carlstraße sind zwar Radwege vorhanden, diese müssen aber vom Radverkehr wegen der relativ schmalen Breite nicht benutzt werden. Dies ist daran zu erkennen, dass die Radwege mit keinen Radwegschildern mehr ausgewiesen sind. Es handelt sich in solchen Fällen um nicht benutzungspflichtige Radwege. Hier hat der Radfahrer die Wahl zwischen der Nutzung des Radweges oder dem Fahren auf der Fahrbahn.

Bundesweite Unfallauswertungen zeigen immer wieder, dass der Radfahrer in der Regel auf der Fahrbahn sicherer fährt als im Seitenraum, da er sich im unmittelbaren Sichtfeld des Autofahrers bewegt. Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückausfahrten entstehen so wesentlich weniger Unfälle im Vergleich zum Fahren auf Radwegen. Auch gibt es deutlich weniger Konflikte mit Fußgängern. Die Stadtverwaltung hat daher in den vergangenen Jahren nach entsprechender Prüfung, in die auch die Polizei einbezogen war, bereits in mehreren Straßen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Durch die Markierung von Fahrrad-Schutzstreifen ist sowohl für den Autofahrer als auch für den Radfahrer gut erkennbar, dass das Fahren auf der Fahrbahn auch für den Radverkehr zulässig ist. Das gegenseitige Verständnis kann damit verbessert werden. An diesen Abschnitt schließt sich unmittelbar die ausgewiesene Fahrradstraße im südlichen Abschnitt der Carlstraße an. Die Carlstraße ist für den Radverkehr eine attraktive Alternative zur wesentlich stärker vom Kfz-Verkehr belasteten Rendsburger Straße.

Nach der fertiggestellten Sanierung der Fahrbahndecke in der Wasbeker Straße zwischen Warmsdorfstraße und Hansaring wurde auch dort die Radverkehrsführung verbessert. Vom Hansaring kommend wurde der Fahrrad-Schutzstreifen durchgehend bis zum Beginn des Radweges in Höhe der Warmsdorfstraße markiert. Stadteinwärts muss der Radverkehr ab der Warmsdorfstraße auf der Fahrbahn fahren. Die notwendige Leitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn ist durch die vorgenommene Markierung deutlich besser erkennbar. Auch hier wurde ein Fahrrad-Schutzstreifen neu angelegt. Wegen des engen Straßenraumes konnte dieser aber leider nicht durchgehend markiert werden.

Auch im Kreuzungsbereich am Hansaring wurden Veränderungen vorgenommen. So wurde ein gesonderter Aufstellbereich für die Radfahrer in Richtung Innenstadt markiert. Dadurch können die in Richtung Holsatenring rechtsabbiegenden Radfahrer auf einer eigenen Spur an den wartenden Radfahrern vorbeifahren.

Zudem wurden an einigen Knotenpunkten die zu hohen Bordsteinkanten im Bereich der Radfurten angepasst. Dazu wurde mit Hilfe von Asphalt der Bordstein abgeflacht, so dass eine Art Minirampe hergestellt wurde. Der Effekt ist ein für die Radfahrer wesentlich verbesserter Fahrkomfort, da so die auf Reifen und Lenker wirkende Schläge spürbar vermindert werden. Der Vorteil dieser Maßnahme ist, dass sie relativ schnell und kostengünstig durch das Technische Betriebszentrum umgesetzt werden kann. Die Maßnahme soll an weiteren Knotenpunkten fortgesetzt werden.

Gerne können Bürger ihnen bekannte zu hohe Bordsteinkanten im Bereich von Radfurten an die Mailadresse radverkehr@neumuenster.de melden, damit diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden können.

(veröffentlicht am 23. Oktober 2018)

Ansprechpartner

Michael Köwer
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
– Verkehrsplanung –
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2625
Telefax 04321 942 2648
E-Mail

E-Mail: radverkehr@neumuenster.de