Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs

Offenes Beteiligungsforum

Neumünster baut eine moderne Radroute. Und der Bund fördert den Fahrradweg-Ausbau zwischen der Innenstadt und Wittorf.

Ein offenes Beteiligungsforum fand am Dienstag, 14. Januar 2025, in der Sporthalle der Grundschule Wittorf, Lindenstraße 1, statt.

Bundesprogramm für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs

Sicher von und nach Wittorf radeln

(Förderkennzeichen: 67KBR0157 )

Im Rahmen des Bundesprogramms „Für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs“ hat sich die Stadt Neumünster mit einem Maßnahmenpaket beworben und eine Förderzusage erhalten. Die Laufzeit startete am 01. September 2023 und endet am 31. August 2027. Die Fördermittel dienen entsprechend der Förderrichtlinie ausschließlich der Entwicklung und Stärkung des Radverkehrs.

Mit der Entwicklung einer leistungsfähigen und sicheren Radverkehrsroute zwischen der Innenstadt, dem Stadtteil Wittorf, der Nachbarkommune Padenstedt und dem Industriegebiet Süd soll den Einwohnerinnen und Einwohnern als auch den Pendlerinnen und Pendlern eine attraktive Radinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die einlädt, Alltagswege zukünftig mit dem Fahrrad anstatt dem Pkw zu befahren. Die eingesparten Pkw-Fahrten führen zu einem reduzierten Ausstoß klimaschädlicher Gase und leisten somit einen Beitrag auf dem Weg zum für Neumünster beschlossenen Ziel der Klimaneutralität bis 2035.

Die Maßnahmen erstrecken sich entlang der Wittorfer Straße, Lindenstraße, Mühlenstraße, Wiesenstraße und der Padenstedter Landstraße.

Die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, Institutionen sowie die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Baustein in diesem Projekt. So sind neben den baulichen Maßnahmen auch regelmäßige Informations- und Beteiligungsformate angedacht. Lokale Expertinnen und Experten haben bereits in der ersten Phase gute Ideen vorgebracht, wie sie ihr Wissen weitergeben können. So stärken Trainingsfahrten das eigene Selbstbewusstsein sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten. Fahrten entlang der Bauabschnitte geben den Teilnehmer/-innen zeigen die optimale Route. Regelmäßige Infoveranstaltungen können unter anderem dazu genutzt werden, die Vorteile des Radfahrens aufzuzeigen und zu erläutern, wie bspw. die positiven Auswirkungen auf die eigene Gesundheit, das Klima oder den finanziellen Ersparnissen. 

Die Planungsleistungen für die infrastrukturellen Maßnahmen waren europaweit ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

  1. Herstellung einer Radverkehrsroute von der Altonaer Straße bis zur Wittorfer Spinne einschließlich Anpassung der lichtsignalisierten Knotenpunkte
  2. Radverkehrsinfrastruktur Padenstedter Landstraße
  3. Fahrradstraße Wiesenstraße

Nach Prüfung der vorliegenden Angebote erhielt das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag:

  • Der Auftrag für die Planung ist im März 2024 der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster erteilt worden. Ein Auftaktgespräch mit dem Planungsbüro hat bereits stattgefunden.

Die Umsetzung des Förderprojekts wird auf dieser Seite regelmäßig dokumentiert. So bekommen Sie regelmäßig Einblick in den aktuellen Sachstand und zu einem späteren Zeitpunkt auch Informationen zur baulichen Umsetzung.

Neumünster baut eine moderne Radroute

Erster Bauabschnitt im Rahmen des Förderprojekts „Sicher von und nach Wittorf radeln“ ist abgeschlossen.(Stand August 2025)

Durch das Förderprojekt „Sicher von und nach Wittorf radeln“ entsteht ein Teil der im Masterplan Mobilität erarbeiteten Radroute 1. Mit dieser Fahrradroute wird eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Wittorf entwickelt. Die Wiesenstraße bildet dabei den Streckenabschnitt, der die Anbindung des Industriegebiets Süd an die Radroute sicherstellt. Nach der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme können Berufstätige zukünftig sicher und mit Schwung in das Industriegebiet radeln.

Ab jetzt ist die Wiesenstraße eine Fahrradstraße mit freigegebenem Kfz-Verkehr. Das bedeutet, es darf auch weiterhin mit dem Kfz durch die Wiesenstraße gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen ist 30 Km/h und gilt auch in der Wiesenstraße. Fahrradfahrende müssen nicht hintereinanderfahren, sondern dürfen nebeneinander fahren. Ein generelles Überholverbot von Fahrradfahrenden gibt es nicht, jedoch dürfen bei einem Überholvorgang weder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten noch der allgemein gültige Mindestabstand beim Überholen von 1,50 Meter unterschritten werden.

Mit der baulichen Änderung der Gehwegführung ändert sich in der Wiesenstraße die Vorfahrtsregel an den Knotenpunkten Iltisweg, Lerchenweg und Biberweg. Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Wiesenstraße einfahren, müssen immer warten und sowohl dem fließenden Verkehr als auch Fußgängerinnen und Fußgängern Vorfahrt bzw. Vorrang einräumen.

Kontakt

Fachdienst Tiefbau und Grünflächen
Fachdienstleitung Jan Duve
E-Mail: jan.duve@neumuenster.de
Telefon 04321 942 2633