Stolpersteine in Neumünster

Ein Kunstprojekt für Europa von Gunter Demnig

Ein Projekt, das die Erinnerung an die Vertreibung und Vernichtung der Juden, der Sinti und Roma, der politisch Verfolgten, der Homosexuellen, der Zeugen Jehovas und der Euthanasieopfer im Nationalsozialismus lebendig erhält.

„Jeder, der die Inschrift eines Stolpersteines liest, macht eine Verbeugung vor dem Opfer.“

Die Aktion „Stolpersteine“ geht auf eine Initiative des Kölner Künstlers Gunter Demnig zurück. Er hatte 1993 das Konzept entwickelt, einzelne Opfer des Dritten Reiches durch die Verlegung von Gedenksteinen vor ihren Wohn- und Wirkungsstätten zu ehren. Ihre Schicksale sollen der Nachwelt im öffentlichen Raum als Mahnung sichtbar werden, um das demokratische Selbstverständnis zu stärken und zur Wachsamkeit anzuhalten.

Jeder Stolperstein erinnert durch die Verlegung von Pflastersteinen mit Messingplatten, auf denen die biographischen Daten eingraviert sind, an das individuelle Schicksal des Opfers. Neumünsteraner Bürgerinnen und Bürger haben sich an der Aktion durch ihre Patenschaft beteiligt. Allgemein findet in Neumünster die Aktion weite Zustimmung.

Für die Auswertung der Quellen und die Prüfung der vorgeschlagenen Ehrungen wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Durch die Verlegung von drei Gedenksteinen wurde die Aktion „Stolpersteine“ in Neumünster schließlich am 22. August 2005 eingeleitet. Der Bewertung von Anträgen auf Ehrung durch einen Stolperstein liegt ein Leitfaden zugrunde, der sich an den Vorgaben des Künstlers Gunter Demnig orientiert.

Informationen zu Gunter Demnig und seinem Projekt: www.stolpersteine.eu

Heinz (Heinrich) BaronowitzPropstenstraße 3
Bertha BenjaminAltes Rathaus
Friedrich Rudolf GeussenhainerGroßflecken 17
Friedrich GnossSchleusberg 2a
Rita GumprichSchleusberg 31
Rudolf HenningPlöner Straße 87
Walter HohnsbehnBellmannstraße 16
Gerda KrutzSchleusberg 31
Max (Moses) KrutzSchleusberg 31
Konrad MatzkeGroßflecken 39
Egon Salomon MindenWasbeker Straße 10
Rosa MindenKieler Straße 95
Eduard Burkhard Paul MüllerSt. Vicelin-Kirche, Bahnhofstraße 35
Franz MüllerSchützenstraße 12
Christian MuschkogelFärberstraße 13
Hans PodeynHauptstraße 67
Rosa PremingerWasbeker Straße 97
Max RichterChristianstraße 22
Alice Bertha SpitzKieler Straße 21
Bernd A. Spitz, Egon Spitz, Hans Georg Spitz, Ines SpitzKieler Straße 21
Ernst StichertBahnhofstraße 44
Ludwig Carl TammGroßflecken 54
Rudolf Heinrich Eggert TimmCarlstraße 13
Edith und Gustav WeißbaumKuhberg 27
Helmine Chaja Weißbaum, Irmgard Weißbaum, Dan Bernadus Weißbaum, Anita Hella HopsteinKuhberg 27
Walter ZahlmannEhndorfer Straße 119

Ziel der Aktion "Stolpersteine in Neumünster"

Im Rahmen der Aktion Stolpersteine sollen jene Einwohnerinnen/Einwohner unserer Stadt geehrt werden, die während des Nationalsozialismus politischen, rassistischen oder anders motivierten Verfolgungen der Nationalsozialisten zum Opfer fielen.

Die Opfer

Zu den Opfern gehören alle Personen, die im Rahmen der Verfolgungen während des Nationalsozialismus ermordet oder in den Selbstmord getrieben wurden. Hinzu kommen jene, die auf der Flucht vor den Nationalsozialisten ihr Leben verloren oder als verschollen gelten, aber mit größter Wahrscheinlichkeit als tot anzusehen sind.

Form und Ablauf der Ehrungen

Die Ehrung geschieht durch Gedenksteine, deren Verlegung der Künstler Gunter Demnig vornimmt. Zur Ehrung sollen eingeladen werden: neben den Repräsentantinnen/Repräsentanten unserer Stadt, den Medien und den Sponsoren auch die Angehörigen der Opfer, sofern diese sich ermitteln lassen. Außerdem sollen durch vorherige Pressemitteilungen alle Einwohnerinnen/Einwohner Neumünsters dazu aufgerufen werden, sich als Gäste an den Verlegungen zu beteiligen.

Die Verlegungsorte

Die Verlegung eines Gedenksteines erfolgt auf dem Gehweg vor jenem Gebäude, das als die letzte bekannte und selbst gewählte Wohnanschrift des jeweiligen Opfers gilt. Das geschieht auch, wenn das ursprüngliche Haus inzwischen abgerissen oder durch einen Neubau ersetzt wurde.
Die Stolpersteine sollen nicht vor Gebäuden liegen, in die Opfer zwangsweise einziehen mussten und möglichst nicht vor einem von den Nazis genannten 'Judenhaus'. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch im Einzelnen besprochen werden.
Sollte es nicht möglich sein, eine Wohnanschrift zu ermitteln, dann ist der Gedenkstein vor dem Haupteingang des alten Rathauses am Großflecken zu verlegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Opfer das Rathaus gekannt und wahrscheinlich auch einmal aufgesucht haben.

Voraussetzungen für eine Ehrung

Ein Opfer muss in Neumünster ansässig, also offiziell gemeldet gewesen sein, und den Lebensmittelpunkt hier gehabt haben. Beispiele dafür sind der Schulbesuch, eine Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit.

Es ist nicht erforderlich, dass ein Opfer zum Zeitpunkt des Todes, der Ermordung, der Verhaftung oder der Deportation noch in Neumünster ansässig war. Auch Personen, die Neumünster aufgrund der Verfolgungen oder einer Bedrohungssituation verließen, in den Untergrund gingen oder emigrierten, können geehrt werden. Dasselbe gilt auch, wenn ein späteres Opfer aus freien Stücken – zum Beispiel aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen – wegzog.

Bei der Prüfung der Vorschläge für eine Ehrung ist die jeweilige, individuelle Situation des Opfers zu berücksichtigen. Die Entscheidungen über mögliche Ehrungen in Neumünster werden vom Fachdienst Schule, Jugend, Kultur und Sport der Stadt Neumünster getroffen.

Neumünster, März 2019

Fachdienst Schule, Jugend, Kultur und Sport, Abteilung Kulturbüro

Jetzt sind die Stolpersteine Neumünster auch in der "Stolperstein SH"-App zu finden

Mit dieser App können Sie an den Stolpersteinen, die in Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein verlegt wurden, mehr über die Lebens- und Leidensgeschichten der Menschen erfahren.  

    Funktionen der App:
    Mit der Kamera des Mobiltelefons kann ein Stolperstein gescannt werden und so die Biografie des Menschen, an den erinnert wird, abgerufen werden. Stolpersteine in der Nähe können über die Ortungsfunktion der App gesucht und gefunden werden.
    Zudem enthält die App eine Gedenkfunktion. Mit Hilfe von Augmented Reality kann eine Kerze am Stolperstein platziert werden und mit einer Gedenkbotschaft und dem eigenen Namen ergänzt werden. Andere Nutzer/-innen der App können dann diese Kerzen dann sehen. Die Kerzen verbleiben für einen Zeitraum von sieben Tagen in der virtuellen Realität.
    Eine Putzanleitung für die Stolpersteine ist ebenso in der App zu finden.