Stolpersteine in Neumünster

Ein Kunstprojekt für Europa von Gunter Demnig

Ein Projekt, das die Erinnerung an die Vertreibung und Vernichtung der Juden, der Sinti und Roma, der politisch Verfolgten, der Homosexuellen, der Zeugen Jehovas und der Euthanasieopfer im Nationalsozialismus lebendig erhält.

„Jeder, der die Inschrift eines Stolpersteines liest, macht eine Verbeugung vor dem Opfer.“

Die Aktion „Stolpersteine“ geht auf eine Initiative des Kölner Künstlers Gunter Demnig zurück. Er hatte 1993 das Konzept entwickelt, einzelne Opfer des Dritten Reiches durch die Verlegung von Gedenksteinen vor ihren Wohn- und Wirkungsstätten zu ehren. Ihre Schicksale sollen der Nachwelt im öffentlichen Raum als Mahnung sichtbar werden, um das demokratische Selbstverständnis zu stärken und zur Wachsamkeit anzuhalten.

Jeder Stolperstein erinnert durch die Verlegung von Pflastersteinen mit Messingplatten, auf denen die biographischen Daten eingraviert sind, an das individuelle Schicksal des Opfers. Neumünsteraner Bürgerinnen und Bürger haben sich an der Aktion durch ihre Patenschaft beteiligt. Allgemein findet in Neumünster die Aktion weite Zustimmung.

Für die Auswertung der Quellen und die Prüfung der vorgeschlagenen Ehrungen wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Durch die Verlegung von drei Gedenksteinen wurde die Aktion „Stolpersteine“ in Neumünster schließlich am 22. August 2005 eingeleitet. Der Bewertung von Anträgen auf Ehrung durch einen Stolperstein liegt ein Leitfaden zugrunde, der sich an den Vorgaben des Künstlers Gunter Demnig orientiert.

Informationen zu Gunter Demnig und seinem Projekt: www.stolpersteine.eu

Heinz (Heinrich) BaronowitzPropstenstraße 3
Bertha BenjaminAltes Rathaus
Friedrich Rudolf GeussenhainerGroßflecken 17
Friedrich GnossSchleusberg 2a
Rita GumprichSchleusberg 31
Rudolf HenningPlöner Straße 87
Walter HohnsbehnBellmannstraße 16
Gerda KrutzSchleusberg 31
Max (Moses) KrutzSchleusberg 31
Konrad MatzkeGroßflecken 39
Egon Salomon MindenWasbeker Straße 10
Rosa MindenKieler Straße 95
Eduard Burkhard Paul Müller
 
St. Vicelin-Kirche, Bahnhofstraße 35
Ersatz-Stein wurde am 10.10.2024 verlegt.
Franz MüllerSchützenstraße 12
Christian MuschkogelFärberstraße 13
Hans PodeynHauptstraße 67
Rosa PremingerWasbeker Straße 97
Max RichterChristianstraße 22
Alice Bertha SpitzKieler Straße 21
Bernd A. Spitz
Egon Spitz
Hans Georg Spitz
Ines Spitz
Kieler Straße 21
Ernst StichertBahnhofstraße 44
Ludwig Carl TammGroßflecken 54
Rudolf Heinrich Eggert TimmCarlstraße 13
Edith und Gustav WeißbaumKuhberg 27
Helmine Chaja Weißbaum
Irmgard Weißbaum
Dan Bernadus Weißbaum
Anita Hella Hopstein
Kuhberg 27
Walter ZahlmannEhndorfer Straße 119

Stolpersteine, ein Kunstprojekt für Europa von Gunter Demnig
– Leitfaden für Neumünster –


Ziel der Aktion Stolpersteine in Neumünster

Im Rahmen der Aktion Stolpersteine sollen jene Einwohnerinnen/Einwohner unserer Stadt geehrt werden, die während des Nationalsozialismus politischen, rassistischen oder anders motivierten Verfolgungen der Nationalsozialisten zum Opfer fielen.

Der Arbeitskreis Stolpersteine

Der Arbeitskreis Stolpersteine prüft und beschließt über Stolpersteinverlegungen im Rahmen der Aktion Stolpersteine. Vorschläge können aus allen Teilen der Bevölkerung an die Gruppe herangetragen werden. Beschlüsse über Verlegungen und deren Einzelheiten werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises mehrheitlich gefasst. Beschlussfassungen sind grundsätzlich auch im Umlauf möglich. Die Entscheidungen über Ehrungen werden dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgelegt. 

Die Mitglieder des Arbeitskreises Stolpersteine sind ehrenamtlich tätig und werden durch den Ausschuss für Kultur und Tourismus berufen. Der Arbeitskreis arbeitet in praktischen Fragen mit dem Fachdienst Kultur und Sport zusammen. 

Der Arbeitskreis orientiert sich bei seinen Beschlüssen an folgenden Kriterien: 

Zu den Opfern gehören alle Personen, die im Rahmen der Verfolgungen während des Nationalsozialismus ermordet oder in den Selbstmord getrieben wurden. Hinzu kommen jene, die auf der Flucht vor den Nationalsozialisten ihr Leben verloren oder als verschollen gelten, aber mit größter Wahrscheinlichkeit als tot anzusehen sind.

Anders gelagerte Einzelfälle stehen nach sorgfältiger Prüfung in der Entscheidung des Arbeitskreises. Der Arbeitskreis beschließt über den Ort der Verlegung und nimmt in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss Kontakt zu möglichen Paten auf. Die Pflegebetreuung wird im Rahmen der Kooperation mit den Schulen, den beteiligten Kirchen und weiteren Partnern in Neumünster sichergestellt. Die Inschriften und Broschürentexte orientieren sich am Wording der Stiftung von Gunter Demnig.

Form und Ablauf der Ehrungen

Die Ehrung geschieht durch Gedenksteine, deren Verlegung in der Regel der Künstler Gunter Demnig vornimmt. Wenn Gunter Demnig verhindert ist oder bei Ersatz- bzw. Familiensteinen, verlegt das TBZ den Stolperstein. Der für Kultur zuständige Fachdienst koordiniert den Prozess der Beauftragung und Verlegung der Steine. Über die Einladung zur Ehrung entscheidet der für Kultur zuständige Ausschuss.

Vor der Verlegung sollen durch vorherige Pressemitteilungen alle Einwohnerinnen und Einwohner Neumünsters dazu aufgerufen werden, sich als Gäste an den Verlegungen zu beteiligen. Für die Pressearbeit koordinieren sich der Fachdienst Kultur und Sport und die Presseabteilung der Stadt Neumünster. Die Einweihung des Stolpersteins geschieht durch Blumenniederlegung. 

Die Verlegungsorte

Die Verlegung eines Gedenksteines erfolgt auf dem Gehweg vor jenem Gebäude, das als die letzte bekannte und selbst gewählte Wohnanschrift des jeweiligen Opfers gilt. Das geschieht auch, wenn das ursprüngliche Haus inzwischen abgerissen oder durch einen Neubau ersetzt wurde.

Die Stolpersteine sollen nicht vor Gebäuden liegen, in die Opfer zwangsweise einziehen mussten und möglichst nicht vor einem von den Nationalsozialisten genannten „Judenhaus“ oder vor anderen Zwangszusammenlegungen. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch im Einzelnen besprochen werden.

Sollte es nicht möglich sein, eine Wohnanschrift zu ermitteln, ist der Gedenkstein vor dem Haupteingang des Alten Rathauses am Großflecken zu verlegen. Es wird davon 
ausgegangen, dass die Opfer das Rathaus gekannt und wahrscheinlich auch einmal aufgesucht haben.

Voraussetzungen für eine Ehrung

Ein Opfer muss in Neumünster ansässig, also offiziell gemeldet gewesen sein, oder den Lebensmittelpunkt hier gehabt haben. Beispiele dafür sind der Schulbesuch, eine Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit.

Es ist nicht erforderlich, dass ein Opfer zum Zeitpunkt des Todes, der Ermordung, der Verhaftung oder der Deportation noch in Neumünster ansässig war. Auch Personen, die Neumünster aufgrund der Verfolgungen oder einer Bedrohungssituation verließen, in den Untergrund gingen oder emigrierten, können geehrt werden. Dasselbe gilt auch, wenn ein späteres Opfer aus freien Stücken – zum Beispiel aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen – wegzog. Über Ausnahmen entscheidet der Arbeitskreis.

 

Neumünster, Juni 2025

Arbeitskreis Stolpersteine der Stadt Neumünster

Jetzt sind die Stolpersteine Neumünster auch in der "Stolperstein SH"-App zu finden

Mit dieser App können Sie an den Stolpersteinen, die in Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein verlegt wurden, mehr über die Lebens- und Leidensgeschichten der Menschen erfahren.  

    Funktionen der App:
    Mit der Kamera des Mobiltelefons kann ein Stolperstein gescannt werden und so die Biografie des Menschen, an den erinnert wird, abgerufen werden. Stolpersteine in der Nähe können über die Ortungsfunktion der App gesucht und gefunden werden.
    Zudem enthält die App eine Gedenkfunktion. Mit Hilfe von Augmented Reality kann eine Kerze am Stolperstein platziert werden und mit einer Gedenkbotschaft und dem eigenen Namen ergänzt werden. Andere Nutzer/-innen der App können dann diese Kerzen dann sehen. Die Kerzen verbleiben für einen Zeitraum von sieben Tagen in der virtuellen Realität.
    Eine Putzanleitung für die Stolpersteine ist ebenso in der App zu finden.