Kinder- und Jugendschutz

... in der Stadt Neumünster

Der Begriff Kinder- und Jugendschutz umfasst eine Vielzahl an erzieherischen und rechtlichen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen" (SGB VIII §1 Abs. 3 Satz 3). Unabhängig von Gefährdungsmaßnahmen ist das Hauptanliegen des Jugendschutzes, Jugendliche durch Erziehung in ihrer Identität und Selbstentwicklung zu stärken, sie gesund und gewaltfrei sowohl psychisch als auch körperlich aufwachsen zu lassen.  

Hauptarbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes

Erzieherischer Jugendschutz:

  • Präventionsveranstaltungen u.a. zum Thema: Sucht (z.B. Alkohol, Drogen, Zigaretten, Glückspiel), Medien, Gewalt (körperliche, psychische und sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen), Mobbing usw.
  • Fachberatung auf Anfrage für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pädagogen, Lehrkräfte
  • Organisation der Veranstaltungen, Elternabende und Projekte für Eltern, Schulen und Fachkräfte

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz (in Kooperation mit der Familien- und Jugendhilfe, der Polizei und dem Ordnungsamt), z.B.:

  • Jugendschutzstreifen
  • Kontrollen, Auflagen
  • Test-Käufe

Die Fortbildungsangebote richten sich vorrangig an Mitarbeiter/-innen von Neumünsteraner Schulen und Einrichtungen!

Zurzeit werden keine Fortbildungen und Seminare angeboten. 

Zurzeit werden keine Veranstaltungen oder Projekte angeboten.

Interessiert an weiteren Infos im Kinder- und Jugendbüro?

Dann vereinbaren Sie einen Termin:

Fachdienst Schule, Sport und Jugend
Kinder- und Jugendschutz
Boostedter Straße 3
24534 Neumünster
E-Mail

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte

N.N.
Telefon 04321 942 2146
E-Mail  

Daniela Taubenheim
Telefon 04321 942 2145
E-Mail

Öffnungszeiten 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 bis 17:30 Uhr