Kinder- und Jugendschutz
... in der Stadt Neumünster
Der Begriff Kinder- und Jugendschutz umfasst eine Vielzahl an erzieherischen und rechtlichen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen" (SGB VIII §1 Abs. 3 Satz 3). Unabhängig von Gefährdungsmaßnahmen ist das Hauptanliegen des Jugendschutzes, Jugendliche durch Erziehung in ihrer Identität und Selbstentwicklung zu stärken, sie gesund und gewaltfrei sowohl psychisch als auch körperlich aufwachsen zu lassen.
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.
- Jugendschutz aktiv
- Konzept des Kinder- und Jugendschutzes der Stadt Neumünster
Hauptarbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes
Erzieherischer Jugendschutz:
- Präventionsveranstaltungen u.a. zum Thema: Sucht (z.B. Alkohol, Drogen, Zigaretten, Glückspiel), Medien, Gewalt (körperliche, psychische und sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen), Mobbing usw.
- Fachberatung auf Anfrage für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pädagogen, Lehrkräfte
- Organisation der Veranstaltungen, Elternabende und Projekte für Eltern, Schulen und Fachkräfte
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz (in Kooperation mit der Familien- und Jugendhilfe, der Polizei und dem Ordnungsamt), z.B.:
- Jugendschutzstreifen
- Kontrollen, Auflagen
- Test-Käufe
- Flyer: Verdacht auf Cyber-Mobbing? Informationen und Hilfe für Eltern
- Flyer: Bereit für Smartphone und Klassenchat? Was Eltern wissen sollten
- Flyer: Готовы ли вы к использованию смартфона и участию в общем чате школьного класса?
- Flyer: Pierwszy smartfon i czat w klasie?
- Flyer: Bereit für Smartphone und Klassenchat?
>> Infos auf arabisch
>> Infos auf bulgarisch
>> Infos auf rumänisch
Wichtige Adressen zur Medienerziehung:
Informationen für Eltern zur gestalterischen Mitwirkung ihres Kindes u. a. bei Aufführungen am Theater, in Werbung oder Film nach § 6 Abs.2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
Die Fortbildungsangebote richten sich vorrangig an Mitarbeiter/-innen von Neumünsteraner Schulen und Einrichtungen!
- Digitales Anmeldeformular für alle Veranstaltungen/Fortbildungen
Zurzeit werden keine Fortbildungen und Seminare angeboten.
- Anti-Mobbing-Tag am 02. Dezember 2024 mit Start des landesweiten Plakatwettbewerbs
- Ausstellung zur Gewaltprävention ECHT KRASS! des Petze-Instituts
Interessiert an weiteren Infos im Kinder- und Jugendbüro?
Dann vereinbaren Sie einen Termin:
Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendschutz
Kieler Straße 90
24534 Neumünster
E-Mail
Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Arbeitsgruppenleitung:
Jessica Lengefeld
Telefon 04321 942 5531
N.N.
Telefon 04321 942 2146
Daniela Taubenheim
Telefon 04321 942 2145
E-Mail
Öffnungszeiten | |
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Montag bis Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |