Gemeinsam gegen Corona

Corona-Erfassung

Sie sind selbst infiziert? Sie hatten Kontakt zu einer infizierten Person? 

Sie können Kontakt zum Gesundheitsamt auch über E-Mail aufnehmen.
Positiv getestete Personen: ► Corona-positiv@neumuenster.de

Beim gegenwärtigen Stand der Corona-Infektion am Übergang von der Pandemie zur Endemie ist die ausführliche Erfassung der Daten von Erkrankten und deren Kontaktpersonen nicht mehr gerechtfertigt und nicht mehr erforderlich. Aus diesem Grunde haben wir die Seite zur Erfassung Ihrer Daten abgeschaltet. Wir danken Ihnen für Ihre bisherige gute Mitarbeit, die bei der Bewältigung der Pandemie sehr geholfen hat. Wir haben zudem die Corona-Hotline eingestellt.
Das Team des Gesundheitsamtes Neumünster

  • Telefon-Hotline für medizinische Fragen 116 117

Letzter Impftag in den Impfstellen des Landes am 31. März 2023

Corona-Schutzimpfung geht in die Regelversorgung über
 
Seit April 2023 wird die Corona-Schutzimpfung in Schleswig-Holstein vollständig bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, teilnehmenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie in impfenden Apotheken durchgeführt. Wie Anfang November 2022 angekündigt, endet auch in Schleswig-Holstein mit dem letzten Impftag am 31. März 2023 die Zeit der Impfstellen und mobilen Impfteams im Land. Zuletzt waren seit Anfang Januar 2023 noch sieben Schwerpunktzentren im Land verfügbar, die den niedergelassenen ärztlichen Bereich bis einschließlich 31.März 2023 unterstützen.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Die Impfkampagne hat durch wirksamen Schutz insbesondere vor schweren und schwersten Krankheitsverläufen entscheidend dazu beigetragen, Menschenleben zu schützen, das Infektionsgeschehen zu bremsen und unser Gesundheitssystem zu entlasten. Die Impfkampagne war eine Gemeinschaftsleistung, auf die alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner stolz sein können.“

Aktuelle Informationen zur Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung finden Sie unter den aufgeführten Links des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):

 
Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen finden Sie unter folgendem Link des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19

„Mehr als jede zweite Corona-Impfung in Schleswig-Holstein fand in einer Arztpraxis statt“, so die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Dr. Monika Schliffke. „Das ist ein großartiger Erfolg. Wir danken allen Impfteams in den Zentren, mobil und in den hunderten Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, bei denen dies zusätzlich vor dem Hintergrund der üblichen Patientenversorgung und weiterer pandemiebedingter Aufgaben wie der engen Begleitung der überwiegenden Zahl von nicht stationär aufgenommenen Covid-19-Erkrankten erfolgte“, so Schliffke weiter. Damit habe das dichte Netz der Ärztinnen und Ärzte eindrucksvoll dargelegt, dass es in der Lage ist, große Teile der Bevölkerung in einem kurzen Zeitraum zuverlässig zu impfen und dass man zukünftigen vergleichbaren Herausforderungen mit dieser Struktursehr gut gewachsen ist. „Eine entscheidende Rolle haben die vielen medizinischen Fachangestellten eingenommen, ohne die die Impfungen nicht in dieser Menge möglich gewesen wären.“
 
Insgesamt wurden in der Zeit vom 27.12.2020 bis 28.03.2023 rund 7,5 Mio. Impfungen in Schleswig-Holstein durchgeführt. 80,7% aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind mindestens einmal geimpft, über 79% zweimal und über 70% haben mindestens eine Auffrischimpfung erhalten. Rund 55% der Impfungen wurden in den niedergelassenen Praxen durchgeführt, 35% in den Impfzentren und -stellen, sechs Prozent von mobilen Teams der KVSH sowie weitere beispielsweise in Krankenhäusern und von Betriebsärzten sowie Apotheken. Über 4 Mio. Corona- und 1,5 Mio. Grippe-Impfungen fanden während der Pandemie bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt, die damit maßgeblich zum großen Erfolg der Impfkampagne in Schleswig-Holstein beigetragen haben. In den in der Spitze bis zu 28 betriebenen Impfzentren und Impfstellen des Landes wurden über 2,6 Mio. Corona-Impfungen vorgenommen, die während der Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 noch durch über 13.100 Grippe-Impfungen ergänzt wurden. Die Impfquoten bewegen sich bundesweit in der Spitzengruppe. Bei den 1. und 2. Auffrischimpfungen ist Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer führend. Ebenfalls gilt das für die Grundimmunisierung bei den Kinder- und Jugendimpfungen.
 
Auch die mobilen Impfteams haben maßgeblich zum Gelingen der Impfkampagne in Schleswig-Holstein beigetragen. Diese haben rund eine halbe Million Impfungen durchgeführt. Durch die Möglichkeit ihres flexiblen Einsatzes konnten sowohl besonders vulnerable Gruppen (z.B. in Pflege- und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) gezielt erreicht als auch niedrigschwellige Impfangebote gemacht werden. Beispielsweise wurden auf diesem Weg in Pflegeeinrichtungen, an Hochschulen, an Schulen, in Einkaufszentren, in Kooperation mit Sportvereinen und in Kooperation mit vielen Kommunen in Stadteilen und an Tafeln Impfungen durchgeführt.
 
„Insgesamt war die Impfkampagne eine großartige Gemeinschaftsleistung zahlreicher Akteure. Dazu gehören viele engagierte Menschen, die man kaum abschließend nennen kann: Insbesondere die engagierten und unermüdlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes, die (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städte. Und ebenso möchte ich unseren Logistikpartnern und Partnern zur technischen Umsetzung ganz herzlich danken, weil sie auch elementar zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen haben“, so die Gesundheitsministerin.
 
Die Impfzentren/Impfstellen
In den Impfstellen konnten sich Bürgerinnen und Bürger mit Termin oder später zum Teil auch ohne Termin bei offenen Impfaktionen impfen lassen. Nachdem zu Beginn der Impfkampagne aufgrund knapper Impfstoffverfügbarkeit bundesseitig eine Priorisierung notwendig wurde, mit der zunächst besonders vulnerable Gruppen geimpft wurden, standen die Impfzentren seit dem Sommer 2021 allen Menschen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Im April 2021 begannen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land mit der Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen, auch erst unter Bedingungen der Priorisierung. Mit der Zulassung von Impfstoffen auch für Jugendliche ab 12 Jahren und dann später für Kinder ab 5 Jahren wurden auch für diese Gruppen schnell die Impfmöglichkeiten in den Impfzentren und Impfstellen des Landes geschaffen. Um auch die Terminbuchung möglichst barrierefrei vornehmen zu können, konnte diese auch telefonisch erfolgen.
 
Personaleinsatz
In Spitzenzeiten der Impfkampagne haben das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe wöchentlich ca. 625 Vollzeitstellen vorgehalten, um den Impfbetrieb zu gewährleisten. Diese Vollzeitstellen gliederten sich nochmals in viele Köpfe auf, die beispielsweise in Teilzeit tätig waren. Beim ärztlichen Dienst waren es rund 250 Kräfte. Für den Empfang wurden etwa 190 Kräfte vorgehalten. Dazu kamen die benötigten Kräfte für die mobilen Teams. Im Frühjahr 2021 waren das regelmäßig 16 Teams, bestehend aus ein bis zwei Ärztinnen und Ärzten und zwei bis drei Unterstützungskräften. Insgesamt standen hinter diesen Kräften viele Köpfe, die sich Dienste geteilt haben. Dies war besonders im Ärztlichen Dienst der Fall, wo Ärztinnen und Ärzte teilweise 2 bis 3 Stunden in den Impfzentren ausgeholfen haben, um anschließend wieder an anderer Stelle Ihren Dienst zu tun. So haben zum Beispiel im gesamten Mai 2021 1.573 Ärztinnen und Ärzte einen Dienst in einem der Impfzentren oder mobilen Team übernommen. Die Einsätze der Ärztinnen und Ärzte wurden hierbei von der KVSH, die der medizinischen Unterstützungskräfte von DRK und JUH und der Einsatz der Empfangskräfte von Seiten der Bundeswehr organsiert. Das Technische Hilfswerk war mit 500 Helferinnen und Helfern in 2021 im Einsatz. Alle genannten Organisationen haben die Aufgabe mit sehr hohem Engagement unter schwierigsten Bedingungen perfekt durchgeführt, wofür das Land Schleswig-Holstein zu großem Dank verpflichtet ist.
 
Kosten
Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch nicht alle Kosten vollständig abgerechnet. Klar ist aber bereits, dass im Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2022, also in 19 Monaten Gesamtkosten von 98 Mio. € für die Impfkampagne angefallen sind. Umgerechnet kostete damit eine Impfung im Impfzentrum etwas über 30 Euro - damit ist der Betrag ähnlich gelagert wie im niedergelassenen Bereich. In den Monaten, in denen besonders viele Impfungen in den Impfzentren durchgeführt worden sind, sind die Kosten pro Impfung noch niedriger. So betrug im Schnitt die Impfung im Impfzentrum zwischen April 2021 und Juni 2021 etwas über 22 Euro.
 
Informationen rund um die Impfung
Die Corona-Schutzimpfung war der Schlüssel bei der Pandemiebewältigung. Das Impfen war das zentrale Werkzeug um schweren Krankheitsverläufen und Hospitalisierungen zu begegnen. Durch das Impfen ließ sich eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung erreichen. Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellte auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass die Corona-Impfstoffe effektiv eingesetzt werden konnten.

Kurz und bündig

Wie schütze ich mich und andere vor Atemwegserkrankungen wie COVID19 und Grippe? Es gibt wirkungsvolle Möglichkeiten, die Verbreitung der Infektionen und damit eine Vielzahl von Erkrankungen zu verhindern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat sechs Tipps zusammengestellt.

Gesund durch die Jahreszeiten

Es gibt viele Wege, sich und andere zu schützen. Der wirksamste Schutz sind die Corona- und die Grippe-Impfung. Prüfen Sie deshalb Ihren Impfschutz und lassen Sie sich nach den aktuellen Empfehlungen impfen oder auffrischen. Sprechen Sie bei Fragen mit Ihrem Haus- oder Impfarzt.  

Nur wenn ein wirklicher medizinischer Notfall vorliegt, ist der Gang in die Notaufnahme in einem Krankenhaus notwendig.

Helfen Sie bitte, die Notaufnahmen zu entlasten und wenden Sie sich bei allgemeinen Beschwerden bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.

Da die Finanzierung der Bürgertests und die Testpflicht zum 28. Februar 2023 durch die entsprechenden Verordnungen des Bundes beendet wurden, ist das kostenfreie Angebot zur Testung beendet.

Weiterhin können Tests bei medizinischer Notwendigkeit durch Arztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Sofern Sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen (diese sind z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nach vorheriger telefonischen Terminvereinbarung aufsuchen, können Sie sich dort auf das Coronavirus testen lassen, sofern die Ärztin oder der Arzt dies für sinnvoll hält. In diesen Fällen ist der Test Gegenstand der medizinischen Behandlung. Die Kosten werden dann in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe getragen

Ihnen stehen auch die Möglichkeiten der Testungen durch Selbsttests oder als Selbstzahler bei medizinischen Laboren und Apotheken zur Verfügung. Die dabei entstehenden Kosten müssen Sie also vollständig selbst tragen.

Medizinische Labore und Apotheken  können Tests anbieten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Erkundigen Sie sich daher bitte vorher, ob Tests angeboten werden und welche Kosten Ihnen entstehen.

Das Robert-Koch-Institut hat eine Internet·seite mit allgemeinen Informationen zu Corona in "Leichter Sprache".

Klicken Sie auf den Link:

Dann kommen Sie zu der Seite vom Robert-Koch-Institut.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  hat viele Informationen in "Leichter Sprache":

Finanzielle Entschädigungen

Bei Fragen zu Entschädigungen bei Verdienstausfall aufgrund von ehemals bestehenden Absonderungspflichten ist das ► Landesamt für soziale Dienste in Neumünster zuständig ist.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen. Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können?