Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2800
E-Mail
Sprechzeiten | |
---|---|
Montag bis Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Montag , Dienstag, Donnerstag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
und nach telefonischer Absprache |
- Bitte beachten Sie die eingeschränkten Sprechzeiten der Frühförderung!
Was sind unsere Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst?
Wir führen Einschulungsuntersuchungen vor Eintritt in die Grundschule durch.
Bitte beachten Sie die von der Schule mitgegebenen Unterlagen, denen Sie entnehmen, was zu beachten ist, und was zu dem Untersuchungstermin mitzubringen ist.
Darüber hinaus wird bei uns die medizinische Untersuchung im Rahmen der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt.
Außerdem erfolgt bei uns die medizinische Untersuchung vor der Teilnahme am Sportleistungsprofil an den weiterführenden Schulen.
Auf Anforderung der Schulen erstellen wir Gutachten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Belange zum Schulbesuch.
Unser Aufgabenbereich umfasst ferner sozialmedizinische Gutachten sowie Beratungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden:
- § 6 und § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes Schleswig-Holstein
- § 27 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
- Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben
- Landesdatenschutzgesetz
Wer vergibt die Termine?
Die Terminvergabe für die Untersuchungen erfolgt über die Schulen oder den Fachdienst Gesundheit.
Informationen
Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942 2832
Telefax: 04321 942 2800
Leistungen
Zimmer | Telefon | |
Abteilungsleitung Frau Dr. Mittermayer-Vassallo | 36 | 04321 942 2826 |
Schulärztin Frau Dr. Jochum-Iwersen | 49 | 04321 942 2827 |
Assistentin Frau Seidel | 37 | 04321 942 2832 |
Assistentin Frau Ihrens | 38 | 04321 942 2828 |
Wer erhält Frühförderung?
Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, bis zum Schuleintrittsalter heilpädagogische Leistungen erhalten, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Terminvergabe zur Überprüfung und Antragsaufnahme erfolgt im Fachdienst Gesundheit, sofern eine kinderfachärztliche Stellungnahme vorliegt.
Was wird für den Termin benötigt?
- kinderfachärztliche Stellungnahme
- Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
- Klinik- und/oder Kita-Berichte, falls vorhanden
- Dolmetscher, falls erforderlich
Es erfolgt eine Überprüfung aus heilpädagogischer und medizinischer Sicht, die ca. 60 Minuten dauert.
Wer übernimmt die Kosten?
Sind die gesetzlichen Grundlagen erfüllt, werden die Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, und ein ortsansässiger Leistungsanbieter wird die Förderungsmaßnahme übernehmen.
Diese findet in der Regel im Elternhaus, in den Praxisräumen und/oder in der Kita statt.
Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2841
Sprechzeiten der Frühförderung
Montag bis Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag auch | 14:00 bis 16:00 Uhr |
und nach Vereinbarung!