Kinder- und jugendärztlicher Dienst

Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2800
E-Mail

Sprechzeiten 
Montag bis Freitag09:00 bis 12:00 Uhr
Montag , Dienstag, Donnerstag14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache 
  • Bitte beachten Sie die eingeschränkten Sprechzeiten der Frühförderung!

Was sind unsere Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst?

Wir führen Einschulungsuntersuchungen vor Eintritt in die Grundschule durch.

Bitte beachten Sie die von der Schule mitgegebenen Unterlagen, denen Sie entnehmen, was zu beachten ist, und was zu dem Untersuchungstermin mitzubringen ist.

Darüber hinaus wird bei uns die medizinische Untersuchung im Rahmen der Feststellung  sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt.
Außerdem erfolgt bei uns die medizinische Untersuchung vor der Teilnahme am Sportleistungsprofil an den weiterführenden Schulen.
Auf Anforderung der Schulen erstellen wir Gutachten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Belange zum Schulbesuch.
Unser Aufgabenbereich umfasst ferner sozialmedizinische Gutachten sowie Beratungen  im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden:

  • § 6 und § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes Schleswig-Holstein
  • § 27 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
  • Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben
  • Landesdatenschutzgesetz

Wer vergibt die Termine?
Die Terminvergabe für die Untersuchungen erfolgt über die Schulen oder den Fachdienst Gesundheit.

Informationen

Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942 2832
Telefax: 04321 942 2800

Leistungen

 ZimmerTelefon
Abteilungsleitung
Frau Dr. Mittermayer-Vassallo
3604321 942 2826
Schulärztin
Frau Dr. Jochum-Iwersen
4904321 942 2827
Assistentin
Frau Seidel
3704321 942 2832
Assistentin
Frau Ihrens
3804321 942 2828 

Wer erhält Frühförderung?

Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, bis zum Schuleintrittsalter heilpädagogische Leistungen erhalten, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Wo stelle ich den Antrag?

Die Terminvergabe zur Überprüfung und Antragsaufnahme erfolgt im Fachdienst Gesundheit, sofern eine kinderfachärztliche Stellungnahme vorliegt.

Was wird für den Termin benötigt?

  • kinderfachärztliche Stellungnahme
  • Vorsorgeheft und Impfausweis des Kindes
  • Klinik- und/oder Kita-Berichte, falls vorhanden
  • Dolmetscher, falls erforderlich

Es erfolgt eine Überprüfung aus heilpädagogischer und medizinischer Sicht, die ca. 60 Minuten dauert.

Wer übernimmt die Kosten?

Sind die gesetzlichen Grundlagen erfüllt, werden die Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, und ein ortsansässiger Leistungsanbieter wird die Förderungsmaßnahme übernehmen.
Diese findet in der Regel im Elternhaus, in den Praxisräumen und/oder in der Kita statt.

Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2841

Sprechzeiten der Frühförderung

Montag bis Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch14:00 bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung!