Registrierung des ELT Notsenders beantragen

Leistungsbeschreibung

Jedes 406 MHz ELT Notfallgerät strahlt bei Aktivierung eine eindeutige Kennung aus. Damit lassen sich

  • Rettungskräfte alarmieren,
  • empfangene Notrufe bestimmten Luftfahrzeugen zuordnen,
  • die Halterinnen und Halter informieren.

Damit sich ein Notruf einem Luftfahrzeug zuordnen lässt, müssen Sie als Halterin oder Halter zunächst den ELT Notsender Code Ihres Luftfahrzeuges registrieren beziehungsweise ändern lassen, wenn sich nur Daten ändern.

Insbesondere beim Import des Luftfahrzeugs aus dem Ausland oder beim Export muss die ELT-Kennung neu programmiert beziehungsweise geändert werden. Das gilt auch bei einem Halterwechsel.

Sie können folgende Leistungen mit dem Antrag erledigen:

  • Registrierung des ELT Notsender Codes
  • Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes

Für die Registrierung oder die Änderung einer bestehenden Registrierung müssen Sie den ELT Code gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angeben. Dies ist eine 15-stellige Identifikationsnummer, die Sie vom Hersteller Ihres Luftfahrzeuges erhalten.

Im Antrag müssen Sie zudem allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug machen und den Standort angeben. Sie müssen mindestens einen Notfallkontakt nennen. Es wird Ihnen aber dringend empfohlen, mindestens 2 Notfallkontakte anzugeben.

Mit der Registrierung oder der Änderung einer bestehenden Registrierung liegen dem Luftfahrt-Bundesamt die notwendigen Informationen bezüglich des ELT Notsenders vor.

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Registrierung eines ELT Notsender Codes beantragen oder eine bestehende Registrierung ändern.

Verfahrensablauf

Die Registrierung oder eine Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid der Registrierung oder Änderung abrufen.

Post, E-Mail und Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zu Registrierung oder Änderung der Registrierung eines Notsender Codes auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein Luftfahrzeug,
    • das noch keine Registrierung eines ELT Notsender Codes besitzt (Antrag auf Registrierung) oder
    • das bereits eine Registrierung eines ELT Notsender Codes besitzt (Antrag auf Änderung der Registrierung).
  • Sie sind Halterin oder Halter des betroffenen Luftfahrzeugs beziehungsweise eine Vertretung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag für Registrierung oder Änderung der Registrierung eines COSPAS/SARSAT Notsenders 406MHZ

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

für Registrierung oder Änderung der Registrierung eines Luftsportgerätes:

  • Auszug aus dem Luftsportgeräteverzeichnis

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Registrierung oder Änderung eines ELT Notsender Codes.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

406 MHz-Notsender (ELT) Registrierung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.08.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-5480
Telefax: +49 531 2355-5497
Telefax: +49 531 2355-5498

E-Mail: RefT4@lba.de
Webseite: Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrszulassung

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Telefonzeiten:

Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.