Löschungs-/ Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

Teaser

Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Verfahrensablauf

Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung abrufen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs sein.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
  • Um eine Löschungsbescheinigung erhalten zu können, muss das Luftfahrzeug aus der Luftfahrzeugrolle bereits gelöscht sein.
  • Um eine Nichteintragungsbescheinigung erhalten zu können, müssen Sie über ein Luftfahrzeug verfügen, das noch nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

  • Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen

Unterlagen, die bei einer Löschungsbescheinigung erforderlich sind, wenn der aktuelle Eigentümer oder die aktuelle Eigentümerin zum Zeitpunkt der Löschung nicht als Eigentümer oder Eigentümerin in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war

  • Nachweis des Eigentumsübergangs, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Kaufbestätigung oder Bill of Sale

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

13.11.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-5480
Telefax: +49 531 2355-5497
Telefax: +49 531 2355-5498

E-Mail: RefT4@lba.de
Webseite: Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrszulassung

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Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

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Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

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