Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.

Teaser

Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandene Bescheide zum Anliegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein


24171 Kiel Karolinenweg 1
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-1240
Telefax: +49 431 988-1239

E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de
Webseite: Bügerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 9:00 - 15:00 Uhr

zusätzlich Mi. : 15:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht