Schifffahrt

Leistungsbeschreibung

Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.

Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch – soweit erforderlich und notwendig – der Länder bedienen.

Teaser

Der Bund kann den Ländern in Angelegenheiten der Schifffahrt, Häfen und Wasserstraßen Aufgaben übertragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord (GWDS ASt Nord)

Hindenburgufer 247
24106 Kiel

Telefon: +49 431 3394-0
Telefax: +49 431 3394-6399

Webseite: GDWS ASt Nord
E-Mail: wsd-nord@wsv.bund.de