Badegewässerqualität - Kontrolle

Leistungsbeschreibung

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

Teaser

Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz der Stadt Neumünster

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800

E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht