Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.

Teaser

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Zuwendungen für politische Stiftungen Änderung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

07.08.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 99535-3500

E-Mail: poststelle@bmz.bund.de
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr


Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr


Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr