Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.

Teaser

Sie können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten.

Verfahrensablauf

Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.

Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:

  • Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Verzicht auf Widerspruch online beantragen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Klageverzichtserklärung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Medien und Meinungsfreiheit Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

10.11.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 99535-3145
Telefax: +49 228 9953510-3145

E-Mail: RLG13@bmz.bund.de
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr

Freitag 09:00 – 17:00 Uhr